Festschrift 10 Jahre EBC

Bei der Zertifizierung einer Interoperabilitätskomponente stellt der Hersteller oder Auftraggeber (oder sein Bevollmächtigter) den Antrag auf Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit gemäß einem von ihm entsprechend der TSI-Vorgaben gewählten Modul. Stellen wir die Einhaltung der Anforderungen der TSI fest, erteilen wir darüber ein Zertifikat, mit dem der Hersteller oder Auftraggeber die EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärung ausstellen und damit die Komponente in Verkehr bringen oder in Teilsysteme einbauen kann. Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten sind bei diesem Verfahren nicht beteiligt. Der schematische Ablauf des Zertifizierungsverfahrens ist in nachfolgender Grafik dargestellt. Zertifizierung Interoperabilitätskomponenten Gemäß Definition handelt es sich bei „Interoperabilitätskomponenten“ um „Bauteile, Bauteilgruppen, Unterbaugruppen oder komplette Materialbaugruppen, die in ein Teilsystem eingebaut sind oder eingebaut werden sollen und von denen die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems direkt oder indirekt abhängt“. Nur Komponenten, die in den TSI ausdrücklich als Interoperabilitätskomponenten definiert sind, benötigen eine entsprechende EG-Zertifizierung bzw. dürfen zertifiziert werden. Je nach dem vom Antragsteller gewählten Bewertungsverfahren kann sich unsere Tätigkeit produktbegleitend von der Entwurfs- und Entwicklungsphase über die Fertigungs- und Bauphase sowie Prüfungs- und Testphase bis zur Abnahmephase erstrecken. 10 Jahre EISENBAHN-CERT 33 Sicherheitsbehörde; EBA Weitergabe beim Inverkehrbringen und Einbau in Teilsysteme Hersteller / Auftraggeber Antrag auf Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit EG-Konformitäts- / EGGebrauchstauglichkeitsbescheinigung EG-Konformitäts- / EG-Gebrauchstauglichkeitserklärung

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