Festschrift 10 Jahre EBC

Die EG-Überwachung hat den Zweck, sich zu vergewissern, dass die in den technischen Unterlagen enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung eines Teilsystems erfüllt werden. Dazu wird uns ständig Zutritt zu den Baustellen, Fertigungsstätten, Lagerplätzen, Vorfertigungsstätten, Versuchsanlagen und allen weiteren Orten gewährt, deren Überprüfung notwendig ist. Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir nehmen in regelmäßigen Zeitabständen Audits vor, um uns von der Einhaltung der Anforderungen zu überzeugen. Wir können verlangen, zu verschiedenen Bauphasen hinzugezogen zu werden und haben darüber hinaus das Recht, Baustellen und Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen und umfassende Nachprüfungen vorzunehmen. Wir erstellen das Technische Dossier, das den jeweiligen Zertifikaten beiliegt und ggf. Angaben über Einsatzbedingungen und -beschränkungen, Wartung, Überwachung und Instandhaltung enthält. Wir sind verpflichtet, regelmäßig einschlägige Informationen über die eingegangenen Anträge auf EG-Prüfung von Teilsystemen sowie die ausgestellten und abgelehnten EG-Konformitätsbescheinigungen zu veröffentlichen. Neben der von den Interoperabilitätsrichtlinien geforderten Verpflichtung zur Koordinierung und zum Erfahrungsaustausch sind alle Benannten Stellen aufgerufen, sich auch an der europäischen Normungsarbeit zu beteiligen. Abhängig von der Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates kann eine Benannte Stelle zusätzlich mit der Bewertung nationaler Anforderungen beauftragt werden. Keinesfalls gehören jedoch die Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung, die Genehmigung von Ausnahmen sowie dieMarktaufsicht zu den auf eine benannte Stelle übertragbaren Aufgaben. 34 10 Jahre EISENBAHN-CERT

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