Festschrift 10 Jahre EBC

Herausgeber: Benannte Stelle Interoperabilität Notified Body Interoperability EISENBAHN-CERT (EBC) Redaktion: Ulrich Wiescholek (v.i.S.d.P.) Mattias Potrafke Satz und Layout: Erwin Weilbächer, Berlin Bildnachweis: Alle Fotos EBC, soweit nicht anders im Bild vermerkt Druck: Laser-Line, Berlin Auflage: 1000 Exemplare Stand: Januar 2010

I Dr. Peter Ramsauer Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) 8 Michael Harting Abteilungsleiter Landverkehr im BMVBS 10 Marcel Verslype Exekutivdirektor der Europäischen Eisenbahn Agentur (ERA) 12 Gerald Hörster Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) 14 Prof. Dr. Ronald Pörner Hauptgeschäftsführer Verband der Bahnindustrie e.V. (VDB) 16 Ulrich Wiescholek Leiter EISENBAHN-CERT (EBC) 19 23 31 37 Infrastruktur 42 Energieversorgung 46 Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung 54 59 Der EBC Beirat 60 Die Assoziierten Partner 61 65 70 79 nhaltsübersicht Grußworte Historie Organisation Qualitätsmanagement Systembereiche Kooperationsmodell NB Rail Messen, Kongresse Mit uns - für Europa Fahrzeuge 50

Dr. Peter Ramsauer Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 8 Liebe Leserinnen und Leser, über 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 20 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs dürfen wir als Deutsche und Europäer heute stolz sein auf ein geeintes Europa mit einem gemeinsamen Parlament, einer gemeinsamen Währung und einem gemeinsamen Binnenmarkt. Vor diesem Hintergrund erfuhr auch das europäische Eisenbahnwesen in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen. Das begann 1991 mit der EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Eisenbahnmarktes. Ziel der Europäischen Union war es, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt sowie die Dienstleistungsfreiheit auch im Verkehrssektor zu verwirklichen. Um einen einheitlichen Eisenbahnmarkt zu schaffen, mussten die Anforderungen an die eingesetzte Technik und an die Verfahren für deren Zulassung harmonisiert werden. Damit verband sich die Erwartung, dass ein gemeinsamer Markt für das Bahnmaterial zu einer Belebung des Sektors, zu höheren Stückzahlen in der Produktion und letztlich auch zu niedrigeren Preisen führen würde. Unter diesen Prämissen entstanden die Interoperabilitäts-Richtlinien: Zunächst für den transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr, später für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem und schließlich für das gesamte Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft. 10 Jahre EISENBAHN-CERT

Die „Benannten Stellen“ erhielten dabei die wichtige Aufgabe, einen Soll-Ist-Vergleich des Materials mit dem umfangreichen Regelwerk der EU vorzunehmen und entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Die europaweit gültigen Zertifikate sind in den einzelnen Mitgliedstaaten die Voraussetzung für die nationalen Inbetriebnahmegenehmigungen. In Deutschland hat sich EISENBAHN-CERT dieser Aufgabe von Beginn an engagiert gestellt – die Abkürzung EBC steht heute in ganz Europa für eine kompetente Bewertung von Eisenbahntechnik. Die fachliche Nähe zum Eisenbahn-Bundesamt als nationaler Sicherheitsbehörde bei gleichzeitiger organisatorischer Unabhängigkeit sowie eine enge Zusammenarbeit mit den assoziierten Partnern sind Garanten für eine erfolgreiche Arbeit im Dienste des Gemeinwohls. EISENBAHN-CERT leistet seit 10 Jahren einen praktischen Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas. Dafür gebührt allen Beteiligten unser Dank. Dr. Peter Ramsauer Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 10 Jahre EISENBAHN-CERT 9

10 10 Jahre EISENBAHN-CERT Michael Harting Abteilungsleiter Landverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Umsetzung der Interoperabilität in Deutschland 10 Jahre Erfolgsgeschichte Eisenbahn-Cert basieren auf langwierigen Anstrengungen auf der europäischen Ebene. Der „Schaffung des europäischen Binnenmarktes“ diente die Liberalisierung der Verkehrsträger. Die Richtlinie 91/440/EWG markiert den Ausgangspunkt für einen tiefgreifenden Strukturwandel des gesamten Eisenbahnsektors in Europa. Die enge Kopplung zwischen Fahrweg und Fahrzeugen bei der Eisenbahn führte von Beginn an zur Optimierung der einzelnen Parameter im Zusammenspiel dieser beiden Teilsysteme, national aber zu Einschränkungen für den internationalen Eisenbahnverkehr. Für den „europäischen Eisenbahnraum“ musste daher neben der Liberalisierung auch die technische Harmonisierung vorangetrieben worden. Mit den Interoperabilitäts-Richtlinien 96/48/EG für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und 2001/16/EG für das konventionelle transeuropäischen Eisenbahnsystem wurden zwei sehr ähnliche organisatorische Rahmen geschaffen für die Zulassung von Eisenbahnmaterial für eine europaweite Verwendung: - Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität - die TSI - enthalten die Anforderungen, die alle Neu- oder Umbaumaßnahmen erfüllen müssen.

10 Jahre EISENBAHN-CERT 11 - Benannte Stellen prüfen die Einhaltung der TSI-Anforderungen und bescheinigen dies in Zertifikaten, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. - die nationalen Sicherheitsbehörden stützen ihre Inbetriebnahmegenehmigung auf diese Zertifikate und ggf. die Erfüllung weiterer einzelstaatlicher Vorgaben. In Deutschland stufen wir die Aufgaben der benannten Stellen als hoheitlich ein und haben Eisenbahn-Cert organisatorisch dem Eisenbahn-Bundesamt angegliedert. Diese Struktur, die verschiedene Unabhängigkeitsforderungen des europäischen Rechts erfüllt, erlaubt die Einbindung assoziierter Partner aus der Privatwirtschaft und sichert durch die große Nähe zur Zulassungsbehörde eine hohe Qualität, die anschließend die Inbetriebnahmegenehmigungen hier und in den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erleichtert. Der große Anteil von Eisenbahn-Cert an allen europäischen Eisenbahn-Zertifikaten belegt dies in eindrucksvoller Weise. Ministerialdirektor Michael Harting Abteilungsleiter Landverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

12 10 Jahre EISENBAHN-CERT Marcel Verslype Exekutivdirektor der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) Liebe Leserinnen und Leser, zunächst möchte ich allen Beteiligten herzlich zum zehnjährigen Bestehen des EISENBAHN-CERT, kurz EBC, gratulieren. Dies richtet sich insbesondere an die vielen Mitarbeiter des EBC, die mit großem Sachverstand und persönlichem Einsatz während der letzten 10 Jahre dieses Jubiläum erst möglich gemacht haben. Die Gratulation richtet sich auch an die Assoziierten Partner des EBC, die mit ihrer grossen Erfahrung, ihrem umfangreichen eisenbahnspezifischen Know How und ihren modernen Messund Prüfeinrichtungen das EBC tatkräftig unterstützten und dadurch ebenfalls maßgebend zum Erfolg beigetragen haben. Dabei steht das EBC als „Benannte Stelle Interoperabilität” nicht allein da: Mittlerweile prüfen und bescheinigen europaweit über 40 benannte Stellen die Übereinstimmung von Eisenbahnprodukten mit den Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI). Diese europäischen Regelwerke verfolgen das Ziel des barrierefreien grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs, um damit die Konkurrenzfähigkeit des sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsträgers „Schiene“ weiter zu stärken.

10 Jahre EISENBAHN-CERT 13 Dies trägt mit dazu bei, daß die europäischen Eisenbahnen auch künftig moderne Verkehrsangebote zu marktgerechten Preisen anbieten können, was im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Europas liegt. Insofern kommt den benannten Stellen und dem EBC, als eine der grössten unter ihnen, auch künftig eine außerordentlich wichtige europäische Aufgabe zu, zu der ich den Mitarbeitern von EISENBAHN-CERT auch weiterhin viel Erfolg wünschen möchte. Marcel Verslype Exekutivdirektor der Europäischen Eisenbahn-Agentur (ERA)

14 10 Jahre EISENBAHN-CERT Gerald Hörster Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) Liebe Leserinnen und Leser, eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für ein europäisches Wachstum, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrsprognosen, unabdingbar. Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die CO -Emissionen, die zu großen Teilen durch den Verkehr entstehen, nachhaltigen Einfluss auf unsere Umwelt haben. Ziel muss es daher sein, wirtschaftliche Belange und Umweltbelange in Einklang zu bringen. Diese Zielsetzung erfordert auch eine Neugewichtung der Verkehrsarten und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors. Dieser muss dabei seine Stärken ausspielen. Hohe Sicherheit, Verfügbarkeit und Umweltfreundlichkeit zeichnen ihn aus. Einzelstaatliche Lösungen sind hierfür jedoch nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es einer gesamteuropäischen Betrachtung, um verkehrliche Einschränkungen durch unterschiedliche technische Standards innerhalb der Europäischen Union stetig zu beseitigen. Wichtige Themen sind insbesondere die Verknüpfung der Netze sowie deren Interoperabilität. Verbesserungen auf diesen Gebieten steigern die Leistungsfähigkeit und damit auch die Attraktivität des Eisenbahnsektors im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern. In Kenntnis dieser Zusammenhänge hat der europäische Gesetzgeber bereits 1996 die ersten Regelungen zur Förderung des durchgängigen Zugverkehrs innerhalb Europas erlassen. 2

10 Jahre EISENBAHN-CERT 15 Technisch konkretisiert wurden diese - zunächst für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem - im Jahre 2002 durch die sogenannten TSI, die Technischen Spezifikationen Interoperabilität, die Grundlage für die Zertifizierung durch Benannten Stellen sind. Zwei Jahre vor dem Inkrafttreten der ersten TSI wurde EISENBAHN-CERT (EBC) als eigenständige und fachlich unabhängige "Benannte Stelle Interoperabilität" beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichtet. Seither führt EBC Prüfungen von Interoperabilitätskomponenten und strukturellen Teilsystemen wie beispielsweise der Strecken zwischen Nürnberg und München erfolgreich durch. Mit dem Zusammenwachsen Europas wird die Bedeutung der Benannten Stellen weiter steigen. Ich wünsche der Benannten Stelle EISENBAHN-CERT für ihre zukünftigen Aufgaben viel Erfolg. Gerald Hörster Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes

16 10 Jahre EISENBAHN-CERT Prof. Dr. Ronald Pörner Hauptgeschäftsführer VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. Katalysator einer großen europäischen Vision Keine andere Institution in Deutschland wie die „Benannte Stelle Interoperabilität Bahnsysteme“ Eisenbahn-Cert darf für sich in Anspruch nehmen, praxisnah an der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu arbeiten. Das EBC ist eine wichtige Institution für die Zulassung von Bahntechnik, die durch die Technischen Spezifikationen für Interoperabilität, kurz TSI, geregelt wird. Dabei haben sich die Gründungsväter des EBC vor einem Jahrzehnt bewusst und wie wir heute im Lichte der Erfahrung sagen können – auch zu Recht – können dem Konsensmodell verschrieben. Es bietet für das EBC an der Schnittstelle zum Eisenbahn-Bundesamt zahlreiche Vorteile: ganzheitliche Bescheinigungen von Interoperabilität aus einer Hand, hohe Glaubwürdigkeit Kraft seiner zentralen Autorität als „Benannte Stelle“ sowie einen hohen europaweit gültigen Wert seiner Zertifikate. Mehr noch – das EBC ist heute Katalysator für Interoperabilität in Europa. Dabei ist es ein wichtiger Zertifizierungspartner an der Seite der Bahnindustrie. Güterwagen und Hochgeschwindigkeitszüge, Leit- und Sicherungstechnik, Energieversorgung, Lärmschutz und Vieles andere mehr gehören heute zum Kompetenzspektrum, dem das EBC sein europaweit gültiges Gütesiegel verleiht. Es ist die Lizenz für Europa für Bahntechnologie aus Deutschland.

10 Jahre EISENBAHN-CERT 17 Doch dabei wird es nicht bleiben. Mit den Jahren 2011 / 2012 liegt für das EBC und den gesamten Eisenbahnsektor eine neue Zeitrechnung in greifbarer Nähe. Mit dem Inkrafttreten der TSI Conventional Rail Rolling Stock wird das EBC seine Kompetenz um Lokomotiven, Triebzüge und Reisezugwagen erweitern müssen. Allein diese neue TSI deckt rund 80 Prozent des Rolling-Stock-Geschäfts der Bahnindustrie ab. Damit gewinnt das EBC weiter deutlich an Verantwortung und Gewicht im Zulassungsprozess von Bahntechnik und wird spätestens dann eine Schlüsselfunktion auf diesem Gebiet übernehmen. Auf diese neue Zeitrechnung muss das EBC gut vorbereitet sein. Das ist auch eine Herausforderung, da aufgrund der Liberalisierung und der damit verbundenen Dynamik im Bahntechniksektor, die Zahl der Zulassungen deutlich steigen wird. Als Industrie wissen wir aus der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart, welch hohe wettbewerbsent-scheidende Bedeutung Zulassungsprozessen für Bahntechnik zukommt. Die Nahtstelle zwischen Inter-operabilitätsbescheinigung durch das EBC einerseits und die Inbetriebnahmegenehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt andererseits muss aus Sicht der Industrie klar und berechenbar gestaltet sein. Die Jahre 2011 / 2012 sind deshalb eine große Chance, Prozesse mit dem Wissen und den Erfahrungen der Vergangenheit neu zu definieren und zukunftsweisend anzulegen. Dafür steht auch die Bahnindustrie in Deutschland gerne als kompetenter Partner den maßgeblichen Zulassungsbehörden im Schienenverkehr zur Seite.

18 10 Jahre EISENBAHN-CERT Wir sind sicher, dass die Bahnindustrie in Deutschland bei den großen gemeinsamen Herausforderungen der nächsten Zukunft auf das EBC wird zählen können. In den zurückliegenden Jahren hat das EBC mit pragmatischen Entscheidungen eindrucksvoll bewiesen, dass gewissenhafte Zertifizierungsverfahren und die Wettbewerbsposition der Industrie sich nicht ausschließen müssen. Vor diesem Hintergrund sehen wir dem Anbruch der neuen Zeitrechnung für die Zertifizierung von Interoperabilität im Schienenverkehr in den Jahren 2011 / 2012 mit großer Zuversicht entgegen. Wir gratulieren dem EBC und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich zu zehn Jahren erfolgreicher Arbeit. Seien Sie sich dabei stets bewusst, dass das EBC die Schmiede einer großen europäischen Vision ist, die sich mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums untrennbar verbindet. Die Bedeutung dieses Ziels für Menschen, Mobilität, Wirtschaft und Klimaschutz in Europa kann kaum überschätzt werden. Wir wünschen dem EBC, dass es diesen Weg zum Wohle des gesamten Eisenbahnsektors hartnäckig und erfolgreich fortsetzt. Prof. Dr. Ronald Pörner Hauptgeschäftsführer Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Ulrich Wiescholek Leiter EISENBAHN-CERT (EBC) 10 Jahre EBC - ein Erfolgsmodell Als Rheinländer neige ich zu der Ansicht, dass ein 10jähriges Bestehen ein ausreichender Grund zum Feiern ist. Als Leiter des Eisenbahn-Cert weiß ich, dass es darüber hinaus viele gute Gründe gibt, dieses Jubiläum zu feiern. Weil sich nämlich das EBC in den zehn Jahren seines Bestehens zum Erfolgsmodell entwickelt hat. Dies war keineswegs so abzusehen. Die Frage, ob es möglich ist, im Wettbewerb mit anderen Benannten Stellen in Europa zu bestehen, war beim Start des EBC im Januar 2000 eine der Kernfragen. Inzwischen sprechen die Zahlen für uns. Mit bisher rund 1000 Zertifikaten für Fahrzeuge, Infrastruktureinrichtungen und deren Komponenten nimmt EBC auf dem Markt der Interoperabilität eine führende Stellung unter den benannten Stellen ein. Gestartet mit ursprünglich 6 Mitarbeitern am Standort Bonn verfügen wir inzwischen über 25 Beschäftigte und sind jetzt auch in Berlin, Halle, Karlsruhe, München, Nürnberg und Schwerin aktiv. Die Auftragslage ist sehr gut, die akquirierten Projekte sichern bereits jetzt die künftige Auslastung. Der Erfolg des EBC beruht im Wesentlichen auf drei Faktoren: - der Kooperation mit den Assoziierten Partnern und Herstellern - der guten Zusammenarbeit und engen Verzahnung mit dem Eisenbahn-Bundesamt - den hoch qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EBC. 10 Jahre EISENBAHN-CERT 19

Die Basis für die Tätigkeit des EBC ist das sogenannte Kooperationsmodell. Bei diesem Modell stehen der Benannten Stelle „Assoziierte Partner“ mit ihren Mitarbeitern und Einrichtungen zur Verfügung: dies sind TÜV Rheinland InterTraffic, TÜV SÜD Rail, TÜV NORD, Bureau Veritas Certification, DB System-technik (Prüfstelle und Sachverständigenorganisation der Deutschen Bahn AG) sowie das Prüf- und Validationcenter Wegberg-Wildenrath der Siemens AG. Damit hat das EBC Zugriff auf einen sehr großen Pool von hoch kompetenten Experten und exzellenten Prüfeinrichtungen. Durch die konsequente Einschaltung dieses externen Sachverstands konnten wir die Strukturen schlank und die Kosten niedrig halten. Eisenbahn-Cert profitiert in besonderer Weise von der Angliederung an das Eisenbahn-Bundesamt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem EBA sowie der Mitarbeit in zahlreichen Arbeitskreisen und Gremien hat EBC eine besondere Kompetenz im Hinblick auf Zulassungsverfahren. Wir stellen diese Kompetenz unseren Kunden zur Verfügung. Damit geben wir insbesondere dem deutschen Sektor eine wichtige Hilfestellung für den reibungslosen Übergang vom nationalen auf das europäische Regelwerk. Die Projektbearbeiter des EBC sind ausschließlich Ingenieure. Sie sind hoch qualifiziert und verfügen über langjährige Berufserfahrung auf ihren jeweiligen Fachgebieten, die sie entweder beim Eisenbahn-Bundesamt, der Bahn oder den Herstellern erworben haben. Dies kommt unseren Kunden in besonderer Weise zugute. Insgesamt ist es mit diesem Modell erfolgreich gelungen, die in Deutschland vorhandenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu bündeln und so die Kosten für Dienstleistungen bei 20 10 Jahre EISENBAHN-CERT

10 Jahre EISENBAHN-CERT 21 Zertifizierungen, Zulassungen und Genehmigungen für den Sektor auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten. Auch die Perspektiven für das EBC sind gut: Mit dem Inkrafttreten der Technischen Spezifikationen Interoperabilität für das konventionelle transeuropäische Netz im Laufe des Jahres 2010 kommen neue, umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben auf die Benannten Stellen zu. Diese werden zu neuen Aufträgen und weiterem Wachstum des EBC führen. Das Erfolgsmodell wird fortgeschrieben. Den Beteiligten möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich für ihre Unterstützung danken, ohne die dieser Erfolg nicht möglich gewesen wäre: allen unseren Kunden, dem BMVBS und dem EBA, den Mitgliedern des EBC-Beirats, den Verbänden VDB und VDV, den Assoziierten Partnern und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EBC. Ulrich Wiescholek Leiter EISENBAHN-CERT (EBC)

Mit der „Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems“ begann ein neues Zeitalter des Eisenbahnwesens in Europa. Diese Richtlinie stellt den ersten großen Schritt auf dem Weg zur Verknüpfung der einzelstaatlichen Eisenbahnnetze dar. Sie dient der Förderung des Zugangs zu diesen Netzen sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnindustrie auf dem Weltmarkt durch einen offenen, wettbewerbsorientiertenMarkt in Europa. Damit wurde der institutionelle Rahmen für die Angleichung der technischen Systeme der Mitgliedstaaten geschaffen, indem grundlegende Anforderungen für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem rechtlich verbindlich festgelegt wurden. Darüber hinaus wurde ein in anderen Bereichen längst übliches und bewährtes Verfahren erstmals auch im Eisenbahnwesen eingeführt. Neben den unter der Verantwortung der Mitgliedstaaten stehenden Stellen für die Inbetriebnahmegenehmigung von Eisenbahnfahrzeugen, Infrastruktureinrichtungen und sonstigem Eisenbahnmaterial wurden die so genannten „Benannten Stellen“ eingerichtet. Europas Eisenbahnen werden grenzenlos Die Interoperabilität des Eisenbahnwesens in Europa 24 10 Jahre EISENBAHN-CERT Trans-Europäisches Netzwerk Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck: „Interoperabilität“ die Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den für diese Strecken erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird. Diese Eignung hängt von den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen.

10 Jahre EISENBAHN-CERT 25 Teilsystem Infrastruktur Energieversorgung Fahrzeuge Zugsteuerung, Bereich Zugsicherung, Signalgebung HS TEN HS TSI INS HS TSI ENE HS TSI RST HS TSI CCS CR TEN CR TSI WAG CR TSI CCS CR TSI NOI HS+CR TEN TSI SRT TSI SRT TSI SRT TSI SRT TSI PRM TSI PRM CR TSI INS*) CR TSI ENE*) CR TSI LOC*) CR TSI PAS*) Teilsysteme und TSI *) noch nicht veröffentlicht Die Aufgaben dieser Stellen sind die Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten, die Durchführung der EG-Prüfverfahren für Teilsysteme, die Zulassung von Qualitätsmanagement-Systemen sowie die EGÜberwachungwährend der Fertigung. Durch die „Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems“ wurde auch der Personenverkehr unter 200 km/h sowie der Güterverkehr von den Regelungen zur Interoperabilität erfasst. Beide Richtlinien wurden inzwischen unter Einbeziehung von Erfahrungen in der Anwendung zur „Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft“ zusammengefasst. Die Interoperabilitätsrichtlinien legen fest, dass für jedes Teilsystem eine Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zu erstellen ist. Dabei kann ein Teilsystem Gegenstand mehrerer TSI sein und eine TSI mehrere Teilsysteme abdecken. Entsprechend den Interoperabilitätsrichtlinien ist ein „Teilsystem“ dabei “die Unterteilung des transeuropäischen Eisenbahnsystems in strukturelle oder funktionelle Teilsysteme, für die grundlegende Anforderungen festgelegt werdenmüssen”. Die TSI für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem traten Ende 2002 in Kraft, für das konventionelle Eisenbahnsystem werden voraussichtlich imLaufe des Jahres 2010 die TSI komplett vorliegen.

Voraussetzung für die Notifizierung einer Benannten Stelle ist die Erfüllung der Anforderungen der o. g. Interoperabilitätsrichtlinien. Als Kriterien sind hier insbesondere zu nennen: - die Unabhängigkeit der Stelle, des Leiters und des Personals von Planung, Herstellung, Bau, Vertrieb, Instandhaltung oder Betrieb von Interoperabilitätskomponenten oder Teilsystemen, - der Ausschluss der Einflussnahme - vor allem finanzieller Art - auf die Beurteilung oder die Ergebnisse der Prüfungen, - Gewissenhaftigkeit und fachliche Eignung des Personals, - personelle und materielle Voraussetzungen für die angemessene Erfüllung der technischen und administrativen Aufgaben, - die Fach- und Berufsausbildung des Personals, Kenntnis der Vorschriften, Praxiserfahrung, Befähigung zur Ausfertigung von Bescheinigungen, Protokollen und Berichten, - die Unabhängigkeit der Vergütung von Anzahl und Ergebnis der Prüfungen, - der Zugang zu Geräten für außergewöhnliche Prüfungen, - die Sicherstellung des Berufsgeheimnisses. In den Jahren 1997/1998 stand man in Deutschland vor der Frage, in welcher Form die Richtlinie 96/48/EG umzusetzen und inwieweit die Einrichtung von benannten Stellen vorzunehmen sei. Ein durch das damalige Bundesministerium für Verkehr durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren ergab, dass nur zwei Institutionen, die nur in bestimmten Teilbereichen des Eisenbahnbereiches über entsprechende Kompetenzen verfügten, für die Arbeit als Benannte Stelle zu gewinnenwaren. Die Notifizierung einer Benannten Stelle erfolgt unter Verantwortung des Mitgliedstaates, dessen Gerichtsbarkeit die Stelle untersteht. Aufgrund der europaweiten Gültigkeit einer Benennung ist die Notifizierung einer Stelle durch einen einzigen Mitgliedstaat ausreichend. In Deutschland obliegt diese Aufgabe dem Eisenbahn-Bundesamt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. EISENBAHN-CERT Die Einrichtung der Benannten Stelle in Deutschland 26 10 Jahre EISENBAHN-CERT

10 Jahre EISENBAHN-CERT 27 Sowohl die Bahnindustrie als auch die Eisenbahnen sind stark an einer Bündelung der in Deutschland vorhandenen Kompetenzen und Fähigkeiten im Bahnbereich bei gleichzeitig wettbewerbsfähigen Kosten für Dienstleistungen bei Zertifizierungen, Zulassungen und Genehmigungen interessiert. Da das Eisenbahn-Bundesamt als einzige staatliche Stelle über alle erforderlichen Kenntnisse des Rad/Schiene-Systems verfügt und in vollem Umfang die hohen Anforderungen der Interoperabilitäts-Richtlinien an benannte Stellen erfüllt, entschlossen sich die Beteiligten gemeinsam zur Einrichtung einer benannten Stelle beim Eisenbahn-Bundesamt. Dies erfolgte unter Einbeziehung aller beteiligten Kreise als Kooperationspartner. Zusätzlich zur offiziellen Bezeichnung „Benannte Stelle Interoperabilität Bahnsysteme beim Eisenbahn-Bundesamt“ haben wir mit der Gründung den Namen EISENBAHN-CERT bzw. EBC eingeführt. Bei diesemModell stehen uns die „Assoziierten Partner“mit ihrenMitarbeitern und Einrichtungen zur Verfügung: TÜV Rheinland InterTraffic, TÜV SÜD Rail, TÜV NORD, Bureau Veritas Certification, DB Systemtechnik - Prüfstelle und Sachverständigenorganisation - der Deutschen Bahn AG sowie das Prüf- und Validationcenter Wegberg-Wildenrath der Siemens AG. Das vorhandene Know-how und die Erfahrung des EBA über das Gesamtsystem Eisenbahn können auf diese Weise genutzt und ein allmählicher Übergang von nationalen auf europäische Regelungen erreicht werden. Mit der Notifizierung durch die Bundesregierung und mit der Zuteilung der Kenn-Nummer 0893 durch die Europäische Kommission haben wir im Jahr 2000 als erste Benannte Stelle in diesem Bereich die Arbeit aufgenommen. Entsprechend dieser Notifizierung könnenwir Zertifizierungen für alle Teilsysteme des Eisenbahnsystems durchführen. Unsere Aufbauorganisation orientiert sich an der Unterteilung des Eisenbahnsystems in die strukturellen Teilsysteme und übergreifenden Aufgaben: - 71 - Infrastruktur, - 72 - Energieversorgung, - 73 - Fahrzeuge, - 74 - Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung, - 79 - Qualitätsmanagement.

Inzwischen haben wir mehr als 1000 Zertifikate für Komponenten, Fahrzeuge und Infrastruktureinrichtungen in allen Teilsystemen im In- und Ausland erteilt und damit die führende Rolle in Europa übernommen. Darüber hinaus haben wir uns seit unserer Gründung an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der TSI aktiv beteiligt, insbesondere auch imRahmen der von der Europäischen Kommission eingesetzten Koordinierungsgruppe der Benannten Stellen (NBRAIL). Auch im Bereich der nationalen und internationalen Normung sind zahlreiche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Diewesentlichen Daten unserer Entstehung und Entwicklung sind in folgender Chronik enthalten. Leiter der Benannten Stelle BMVBS Beirat Präsident EBA Querschnitt Infastruktur Energieversorgung Fahrzeuge Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung Qualitätsmanagement Organisation 1999 2000 2001 Mit Schreiben vom 21.12.1999 wird die Benannte Stelle Interoperabilität beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichtet. Mit 6 Mitarbeitern nimmt die Benannte Stelle gemäß Richtlinie 96/48/EG im Januar ihre Tätigkeit im Bereich des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems auf. Zum Leiter der Benannten Stelle wird Dr.-Ing. Andreas Thomasch benannt. Die Bezeichnung EISENBAHN-CERT, abgekürzt EBC, wird eingeführt. Im März bezieht EISENBAHN-CERT eigene Räume in der Vorgebirgsstraße 49 in Bonn. EISENBAHN-CERT tritt im September erstmals mit einem Messestand auf der InnoTrans in Berlin auf. Am Jahresende sind 8 Mitarbeiter bei EISENBAHN-CERT beschäftigt. Die Arbeitsgrundlagen für das bevorstehende Inkrafttreten der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität werden erarbeitet. 28 10 Jahre EISENBAHN-CERT = Fachaufsicht = Dienstaufsicht

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Am 1. Februar übernimmt Dipl.-Ing. Hartmut Seifart die Leitung von EISENBAHN-CERT. Das erste Überwachungsaudit durch die Anerkennungsstelle im Oktober wird erfolgreich abgeschlossen. Nur wenige Tage nach Inkrafttreten der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität am 1. Dezember werden die ersten Zertifikate für Interoperabilitätskomponenten ausgestellt. Im März werden Übereinkünfte zur Kooperation mit den Benannten Stellen Certifer in Frankreich und ADAF (heute Cetren). Spanien abgeschlossen Am 22. Dezember zieht EISENBAHN-CERT in die Ellerstraße 58 in Bonn um. Am 15. Januar übernimmt Dipl.-Ing. Hartmut Freystein die Leitung der Benannten Stelle. Zum 1. Mai wird der Systembereich 74 (Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung) eingerichtet. Im Dezember wird das 100. Zertifikat ausgestellt. Am 17. Dezember wird die Anerkennung als Benannte Stelle um weitere 5 Jahre verlängert. Weiterer Personalzuwachs macht am 21. Januar einen erneuten Umzug in die Vorgebirgsstraße 43 in Bonn erforderlich. EISENBAHN-CERT übernimmt ab Oktober für ein Jahr turnusgemäß den Vorsitz von NB-RAIL, der Koordinierungsgruppe der benannten Stellen in Europa. Mit dem Organisationserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17. März 2006 wird EISENBAHN-CERT Benannte Stelle für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem. Abschluss eines Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit mit der slowenischen Benannten Stelle Q TECHNA. Zum 1. März übernimmt Dipl.-Ing. Ulrich Wiescholek die Leitung von EISENBAHN-CERT. Im Juli wird inzwischen das 500. Zertifikat erteilt. Zum Jahresende sind inzwischen 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei EISENBAHN-CERT beschäftigt. Am 6. April zieht EISENBAHN-CERT in die Heinemannstraße 6 nach Bonn-Bad Godesberg um. EISENBAHN-CERT hat inzwischen 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Bonn, Berlin, Halle, Karlsruhe, Nürnberg und Schwerin. Im Dezember wurde EISENBAHN-CERT anlässlich der Verlängerung der Anerkennung als Benannte Stelle erfolgreich auditiert. Zum Jahresende wurde das 1000. Zertifikat ausgestellt. EISENBAHN-CERT feiert am 20. Januar 2010 sein 10-jähriges Bestehen. 10 Jahre EISENBAHN-CERT 29

Benannte Stellen sind gemäß der Interoperabilitätsrichtlinien die Stellen, die mit den Verfahren zur Bewertung der Konformität und Gebrauchstaugichkeit von Interoperabilitätskomponenten sowie den EG-Prüfverfahren für Teilsysteme beauftragt sind. Bestandteil dieser Tätigkeiten sind auch die Zulassung von Qualitätsmanagement-Systemen sowie die EG-Überwachung während der Fertigung. Die Durchführung der einzelnen Schritte der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung bzw. EG-Prüfverfahren ist detailliert in den einzelnen TSI auf insgesamt mehreren hundert Seiten, unterteilt nach Interoperabilitätskomponenten bzw. Teilsystemen, festgelegt. Die Auswahl der Benannten Stelle liegt dabei imErmessen des Auftraggebers. Bei der Zertifizierung eines Teilsystems stellt der Auftraggeber den Antrag auf EG-Prüfung gemäß einem von ihm entsprechend der TSI-Vorgaben gewählten Modul. Stellen wir nach Durchführung des EG-Prüfverfahrens die Konformität mit den Anforderungen der TSI fest, erstellten wir darüber die entsprechenden Zertifikate, mit denen der Auftraggeber die EG-Prüferklärung für die nationale Behörde ausstellen und bei denMitgliedstaaten, in denen das Teilsystemeingesetzt werden soll, die Inbetriebnahme beantragen kann . (siehe Grafik) Unsere Aufgaben Zertifizierung Teilsysteme 32 10 Jahre EISENBAHN-CERT Sicherheitsbehörde; EBA Genehmigung der Inbetriebnahme Hersteller / Auftraggeber Antrag auf EG-Prüfung Durchführung des EG-Prüfverfahrens: EG-Konformitätsbescheinigung und Technisches Dossier EG-Konformitätserklärung als Bestandteil des InbetriebnahmeDossiers

Bei der Zertifizierung einer Interoperabilitätskomponente stellt der Hersteller oder Auftraggeber (oder sein Bevollmächtigter) den Antrag auf Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit gemäß einem von ihm entsprechend der TSI-Vorgaben gewählten Modul. Stellen wir die Einhaltung der Anforderungen der TSI fest, erteilen wir darüber ein Zertifikat, mit dem der Hersteller oder Auftraggeber die EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärung ausstellen und damit die Komponente in Verkehr bringen oder in Teilsysteme einbauen kann. Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten sind bei diesem Verfahren nicht beteiligt. Der schematische Ablauf des Zertifizierungsverfahrens ist in nachfolgender Grafik dargestellt. Zertifizierung Interoperabilitätskomponenten Gemäß Definition handelt es sich bei „Interoperabilitätskomponenten“ um „Bauteile, Bauteilgruppen, Unterbaugruppen oder komplette Materialbaugruppen, die in ein Teilsystem eingebaut sind oder eingebaut werden sollen und von denen die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems direkt oder indirekt abhängt“. Nur Komponenten, die in den TSI ausdrücklich als Interoperabilitätskomponenten definiert sind, benötigen eine entsprechende EG-Zertifizierung bzw. dürfen zertifiziert werden. Je nach dem vom Antragsteller gewählten Bewertungsverfahren kann sich unsere Tätigkeit produktbegleitend von der Entwurfs- und Entwicklungsphase über die Fertigungs- und Bauphase sowie Prüfungs- und Testphase bis zur Abnahmephase erstrecken. 10 Jahre EISENBAHN-CERT 33 Sicherheitsbehörde; EBA Weitergabe beim Inverkehrbringen und Einbau in Teilsysteme Hersteller / Auftraggeber Antrag auf Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit EG-Konformitäts- / EGGebrauchstauglichkeitsbescheinigung EG-Konformitäts- / EG-Gebrauchstauglichkeitserklärung

Die EG-Überwachung hat den Zweck, sich zu vergewissern, dass die in den technischen Unterlagen enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung eines Teilsystems erfüllt werden. Dazu wird uns ständig Zutritt zu den Baustellen, Fertigungsstätten, Lagerplätzen, Vorfertigungsstätten, Versuchsanlagen und allen weiteren Orten gewährt, deren Überprüfung notwendig ist. Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir nehmen in regelmäßigen Zeitabständen Audits vor, um uns von der Einhaltung der Anforderungen zu überzeugen. Wir können verlangen, zu verschiedenen Bauphasen hinzugezogen zu werden und haben darüber hinaus das Recht, Baustellen und Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen und umfassende Nachprüfungen vorzunehmen. Wir erstellen das Technische Dossier, das den jeweiligen Zertifikaten beiliegt und ggf. Angaben über Einsatzbedingungen und -beschränkungen, Wartung, Überwachung und Instandhaltung enthält. Wir sind verpflichtet, regelmäßig einschlägige Informationen über die eingegangenen Anträge auf EG-Prüfung von Teilsystemen sowie die ausgestellten und abgelehnten EG-Konformitätsbescheinigungen zu veröffentlichen. Neben der von den Interoperabilitätsrichtlinien geforderten Verpflichtung zur Koordinierung und zum Erfahrungsaustausch sind alle Benannten Stellen aufgerufen, sich auch an der europäischen Normungsarbeit zu beteiligen. Abhängig von der Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates kann eine Benannte Stelle zusätzlich mit der Bewertung nationaler Anforderungen beauftragt werden. Keinesfalls gehören jedoch die Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung, die Genehmigung von Ausnahmen sowie dieMarktaufsicht zu den auf eine benannte Stelle übertragbaren Aufgaben. 34 10 Jahre EISENBAHN-CERT

Qualitätsmanagement Systembereich 79 Bei der Zertifizierung von Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen hat ein Hersteller dieMöglichkeit, entsprechend der Vorgaben der jeweiligen TSI aus mindestens zwei verschiedenen Bewertungsverfahren (z.B. Bauartprüfung, Entwurfsprüfung, umfassende Qualitätssicherung) das für seine Zwecke am besten geeignete Verfahren (in den TSI als „Modul“ bezeichnet) auszuwählen. Module A-Interne Fertigungskontrolle A1-Interne Entwurfskontrolle mit Prüfung der Produkte B, SB-Bauartprüfung C-Konformität der Bauart D, SD-Qualitätssicherung Produktion F, SF-Prüfung der Produkte SG-Einzelprüfung H1-Umfassende Qualitätssicherung H2, SH2-Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung V-Bauartvalidierung durch Betriebsbewährung 38 10 Jahre EISENBAHN-CERT Mattias Potrafke

10 Jahre EISENBAHN-CERT 39 Stellen wir nach Durchführung des EG-Prüfverfahrens die Konformität mit den Anforderungen der TSI fest, erstellen wir die entsprechenden Zertifikate. Damit kann der Auftraggeber eines Teilsystems die EG-Prüferklärung für die nationale Behörde ausstellen und bei denMitgliedstaaten, in denen das Teilsystemeingesetzt werden soll, die Inbetriebnahme beantragen. Bei Interoperabilitätskomponenten können die Hersteller EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärungen ausstellen und damit die Komponenten in Verkehr bringen oder in Teilsysteme einbauen, ohne dass es einer Beteiligung von Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten bedarf. In der Praxis hängt die Auswahl des Bewertungsverfahrens u. a. davon ab, - ob Entwicklung und Fertigung beim gleichen Unternehmen erfolgen, - ob Einzelstücke oder Serienprodukte hergestellt werden, - über welche Phasen (Entwurf, Entwicklung, Fertigung, Prüfung, Abnahme) und Zeiträume sich die Zertifizierung erstreckt, - wie komplex die Anforderungen an die Komponenten sind, - ob es sich um neue Produkte oder Modifikationen bereits zertifizierter Produkte handelt, - auf wie viele Fertigungsstätten sich die Herstellung erstreckt, - ob Antragsteller und Lieferanten Qualitätsmanagement-Systeme betreiben. In allen Fällen ist mindestens ein Modul oder eine Modulkombination mit Anwendung von Qualitätsmanagement-Systemen möglich. Insbesondere bei der Herstellung von Teilsystemen und Interoperabilitätskomponenten in großen Stückzahlen oder bei der Aufteilung der Produktion auf mehrere Fertigungsstätten oder Unterlieferanten ist dieses Verfahren zweckmäßig. Ein vorliegendes Zertifikat nach der prozessorientierten Norm ISO 9001 oder dem International Railway Industry Standard (IRIS) wird dabei berücksichtigt, kann aber eine Anerkennung gemäß TSI nicht ersetzten. Diese enthalten zusätzliche Anforderungen, somit sind in jedem Fall eine produktspezifische Auditierung und Anerkennung durch eine benannte Stelle erforderlich. Diese Audits werden durch unsereMitarbeiterinnen undMitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Assoziierten Partnern durchgeführt. Zur Sicherstellung, dass der Hersteller das Qualitätssicherungssystem aufrechterhält, anwendet und die daraus resultierenden Verpflichtungen vorschriftsmäßig erfüllt, sind regelmäßige ebenso wie außerplanmäßige Überwachungen in den Herstellerbetrieben bzw. auf den Baustellen Voraussetzung für den Fortbestand der Gültigkeit eines Zertifikats.

Infrastruktur Systembereich 71 Für das Teilsystem Infrastruktur stehen drei Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) zur Verfügung. Die TSI „Infrastruktur“ (INF) für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem trat am 01.12.2002 in Kraft und ist seit 01.07.2008 in ihrer überarbeiteten Fassung anzuwenden. Die TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ (SRT) und die TSI „für eingeschränkt mobile Personen“ (PRM) gelten sowohl für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystemals auch für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystemund traten beide am01.07. 2008 in Kraft. Das EG-Prüfverfahren für das Teilsystem Infrastruktur gliedert sich grundsätzlich in drei Phasen: - Detaillierter Entwurf - Ausführungsplanung - Bauausführung, kurz vor Inbetriebnahme. In der ersten Phase „Detaillierter Entwurf“ werden alle planfeststellungsrelevanten TSI-Anforderungen bewertet. Der Abschluss dieser Phase ist in Deutschland Voraussetzung für die Erteilung der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung durch das Eisenbahn-Bundesamt. In der zweiten Phase „Ausführungsplanung“ werden alle weiteren Entwurfsparameter sowie mögliche Änderungen der bereits betrachteten Parameter bewertet. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase können wir auf Wunsch des Antragstellers ein Zertifikat EG-Zwischenprüfbescheinigung” ausstellen, welches den Abschluss der Entwurfsphase darstellt. Die dritte Phase „Bauausführung, kurz vor Inbetriebnahme“ beinhaltet die Bewertung aller abnahmerelevanten TSI-Anforderungen. Im Bereich der TSI PRM sind zusätzlich einige Parameter unter Betriebsbedingungen zu bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss der letzten Phase erteilenwir das Zertifikat „EG-Konformitätsbescheinigung”. „ 42 10 Jahre EISENBAHN-CERT Karin Dannheisig-Lehr

Seit Inkrafttreten der TSI „Infrastruktur“ konnten wir bereits im Jahr 2004 EG-Konformitätsbescheinigungen unter anderem für den Ausbau der Strecke Hamburg - Berlin und den Neubau der Strecke Karlsruhe - Basel mit demAbschnitt Rastatt (Süd)- Ottersweier ausstellen. Rechtzeitig zur Fußball-WM in Deutschland im Jahr 2006 stellten wir EG-Konformitätsbescheinigungen für den Ausbau der Strecke Berlin - Leipzig, den Neubau der Strecke Nürnberg - Ingolstadt und den Neu- bzw. Ausbau des Eisenbahnknotens Berlin einschließlich des neuen Berliner Hauptbahnhofs ausgestellt. In den Jahren 2007 und 2008 schlossen wir für eine Vielzahl von Projekten die Phase „Detaillierter Entwurf” ab. Dazu wurden mehrere EG-Konformitätsbescheinigungen für Teilsysteme ausgestellt. Zurzeit bearbeitenwir deutschlandweit zahlreiche EG-Prüfverfahren, u.a.: ImBereich Nord: Ausbau der Strecke Stelle - Lüneburg (Dreigleisigkeit), Ausbau der Strecke Hamburg - Lübeck (mehrere Abschnitte). ImBereich Ost: Ausbau der Strecke Rostock - Berlin (mehrere Abschnitte), Schienenanbindung des Flughafens Berlin Brandenburg International, Ausbau der Dresdner Bahn (Abschnitt Südkreuz - Blankenfelde), Ausbau der Strecke Berlin - Dresden (mehrere Abschnitte). ImBereich Südost: Neubau der Strecke Ebensfeld - Erfurt - Halle/Leipzig, Ausbau der Strecke Leipzig - Dresden (mehrere Abschnitte). ImBereichMitte: Neubau der Strecke Rhein/Main - Rhein/Neckar. ImBereichWest: Ausbau der Strecke Oberhausen - Emmerich (mehrere Abschnitte), Ausbau der Strecke Köln - Aachen/Bundesgrenze (mehrere Abschnitte). ImBereich Südwest: Neubau der StreckeWendlingen - Ulm, (Bild 1) (Bild 2) 10 Jahre EISENBAHN-CERT 43

Ausbau der Strecke Saarbrücken - Ludwigshafen (POS Nord), Aus- / Neubau der Strecke Appenweiher - Kehl (POS Süd), Aus- / Neubau der Strecke Karlsruhe - Basel (Abschnitt Buggingen - Basel). ImBereich Süd: Ausbau der Strecke Nürnberg - Ebensfeld, Ausbau der Strecke Augsburg - Olching, Ausbau der StreckeMünchen - Mühldorf - Freilassing. In allen Regionalbereichen führenwir zudemeine Vielzahl von EG-Prüfungen für Einzelmaßnahmen durch. Auch für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem haben wir bereits mehrere EG-Prüfungen für Tunnel und Bahnhöfe bzw. Haltepunkte begonnen. Im Bereich der Zertifizierung von Interoperabilitätskomponenten konnten wir bereits zahlreiche Zertifikate für die Interoperabilitätskomponenten Weichen, Schwellen und Schienenbefestigungen ausstellen. Dabei werden diese Interoperabilitätskomponenten im Schotteroberbau und auf Fester Fahrbahn auch in anderen EU-Mitgliedstaaten eingesetzt, wie z. B. in ( zu sehen beimEinbau einer Weiche auf der Neubaustrecke HSL ZUID in den Niederlanden. Wir haben mit den abgeschlossenen EG-Prüfverfahren das umfassende Know-how, die Kompetenz und Zuverlässigkeit nachgewiesen, die wir für die bevorstehende Umsetzung der TSI Infrastruktur für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem in kompetenter Zusammenarbeit mit den Assoziierten Partnern, den Infrastrukturbetreibern, den Herstellern von Interoperabilitätskomponenten und den nationalen Aufsichtsbehörden nutzen und erweiternwerden. Bild 3) 44 10 Jahre EISENBAHN-CERT

10 Jahre EISENBAHN-CERT 45 Bild 1: Neubaustrecke Nürnberg - Ingolstadt Bild 3: Weiche auf der Neubaustrecke HSL Zuid Bild 2: Ausbaustrecke Köln - Aachen/Bundesgrenze, “Buschtunnel”

Energieversorgung Systembereich 72 46 10 Jahre EISENBAHN-CERT Unser Aufgabenbereich erstreckt sich von der Oberleitung über den Stromabnehmer bis zum Zusammenwirken der Bahnenergieversorgungmit demFahrzeug. Die Zahl der Zertifizierungen von Komponenten und Teilsystemen ist seit Inkrafttreten der TSI Energie am 01.12.2002 auf inzwischen mehr als 90 gestiegen. Schon im Dezember 2002 konnten wir die ersten Zertifikate für jeweils eine Interoperabilitätskomponente Oberleitung an die Firmen Siemens AG und Furrer&Frey feierlich übergeben. Schon damals deutete sich an, dass wir nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland agieren werden. So wurden nicht nur von uns zertifizierte Komponenten auch in anderen EU-Mitgliedstaaten eingesetzt, sondern auch Komponenten von Firmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten von uns zertifiziert. Hierbei sind insbesondere die Projekte in Spanien, wie die Oberleitungsbauart EAC 350 und die Schweizer Oberleitungsbauarten FL 200/ FL260 bzw. die Deckenstromschiene DSS Bauart F&F zu nennen. Aber auch bei den Schnittstellenkomponenten zum Fahrzeug, dem Stromabnehmer und der Schleifleiste, konnten wir zahlreiche Zertifizierungen bei namhaften Herstellern wie Faiveley, Stemmann, Schunk, Hoffmann-Elektrokohle oder Pantrak vornehmen. Ein bedeutendes Highlight im Bereich unserer Teilsystemzertifizierungen waren die Projekte HSL ZUID Nord und Süd in den Niederlanden. Dem Zertifizierungsprozess der Neubaustrecke HSL ZUID war die Zertifizierung der Oberleitungsbauart SICAT H1.0 vorausgegangen. In all diesen Projekten konnten wir unsere Leistungsfähigkeit beweisen, zumal in der Regel zeitgleich auch deutschlandweit Strecken des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes (TEN) zur Prüfung und Zertifizierung anstanden. Diese erfolgreich absolvierten Projekte in ganz Europa konnten nur gemeinsammit unseren assoziierten Partnern – hier insbesondere DB Systemtechnik und demPrüfcenter Wegberg-Wildenrath (PCW) - realisiert werden. In Deutschland wurden die Teilsystemprüfungen mit einem erfolgreichen Abschluss einer EG-Prüfbescheinigung für Neu- und Dirk Behrends

Ausbaustrecken sowie sogenannte Durchleitstrecken abgeschlossen. Insbesondere in den Jahren 2003 bis 2006 wurde zielgerichtet auf die Fußball - Weltmeisterschaft in Deutschland mit den dafür fertig zu stellenden neuen Streckenabschnitten hin-gearbeitet. Mit dem Streckenabschnitt ABS/NBS Karlsruhe - Basel, Abschnitt Rastatt (Süd) - Ottersweier konnte 2004 ein erster Abschnitt einer Korridorlinie NBS/ABS in Deutschland durch uns geprüft und abgeschlossen werden. Pünktlich zum kleinen Fahrplanwechsel und damit zum Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 konnten wir die EG- Prüfbescheinigungen für die Strecken NBS/ABS Nürnberg - Ingolstadt - München, ABS Berlin - Leipzig und Knoten Berlin an den Antragsteller DBNetz AG übergeben. Nach dieser erfolgreichen Nagelprobe beauftragte uns die DBNetz AGmit weiteren Großprojekten. Insbesondere die Ausbau- und Neubaustrecken, wie die NBS Nürnberg - Erfurt - Halle/Leipzig, Stuttgart - Ulm sowie das Projekt Stuttgart 21 stehen imFokus aller Beteiligten und der Öffentlichkeit. Deutschlandweit werden auch in Zukunft Strecken wie ABS Rostock - Berlin, Schienenanbindung des Flughafens Berlin Brandenburg International, Ausbau der Strecke Dresdner Bahn (Südkreuz - Blankenfelde), ABS Berlin - Dresden, ABS Leipzig Dresden, NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar, ABS Oberhausen - Emmerich, Endausbau ABS Köln - Aachen/Bundesgrenze und Fertigstellung der ABS Saarbrücken - Ludwigshafen (POS Nord), ABS/NBS Appenweier - Kehl (POS Süd), ABS/NBS Karlsruhe Basel (Abschnitt Buggingen - Basel) und ABS Augsburg - Olching durch uns imRahmen der europäischen Richtlinien geprüft. Durch diese Beauftragungen werden einerseits unsere Leistungen durch den Antragsteller DB Netz AG gewürdigt, anderseits sind sie zugleich Verpflichtung, die in nunmehr 10 Jahren aufgebaute Qualität weiter zu verbessern und im Sinne aller Beteiligten die europäischen Prozesse effektiv umzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn in naher Zukunft auch die Strecken des konventionellen transeuropäischen Netzes demeuropäischen Zulassungsprozess unterliegen. 10 Jahre EISENBAHN-CERT 47

48 10 Jahre EISENBAHN-CERT Westportal Berlin Hbf Berlin Stadtbahn - Richtung Zoologischer Garten Elektrifizierung und Neubau der HGV-Strecke Madrid - Lerida

10 Jahre EISENBAHN-CERT 49 Oberleitungskomponente EAC 350

Fahrzeuge Systembereich 73 Die Basis für die Zertifizierungen im Teilsystem Fahrzeuge bilden die Eingangs erwähnten Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG der EU mit den untergeordneten Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Für den Bereich Fahrzeuge sind dies derzeit die TSI: - Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems vom21.02.2008 (TSI HS RST), - Eingeschränkt mobile Personen vom21.12.2007 (TSI PRM), - Sicherheit in Eisenbahntunneln vom20.12.2007 (TSI SRT), - Fahrzeuge - Güterwagen vom28.07.2006 und (TSI CRWAG) und - Fahrzeuge - Lärmvom23.12.2005. (TSI CRNOI). Die TSI SRT und die TSI PRM gelten dabei sowohl für Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems als auch für Fahrzeuge des konventionellen Eisenbahnsystems. Die künftige TSI „Lokomotiven und Personenfahrzeuge“ (TSI CR LOC&PAS) für das konventionelle Eisenbahnsystem befindet sich in einem fortgeschrittenen Entwurfsstadium. Die Europäische Kommission plant diese imLaufe des Jahres 2010 in Kraft zu setzen. Bereits kurz nach Inkrafttreten der TSI HS RST im Dezember 2002 konnten wir nach erfolgtem EG-Prüfverfahren die ersten EGKonformitätsbescheinigungen für Interoperabilitätskomponenten ausstellen. Die ersten Anträge für EG-Prüfungen an Triebzügen für den Hochgeschwindigkeitsverkehr wurden im Jahr 2003 an uns gestellt. So beantragte die damalige tschechische Staatsbahn bei uns die EG-Prüfung des heutigen Czech Pendolino CDT 680 der Firma AlstomSavigliano. Es folgten Aufträge der DB AG für die Prüfung von Hochgeschwindigkeitstriebzügen, wie zum Beispiel dem ICE 3 (2. Bauserie) und dem Neigetechniktriebzug ICE-T. 2 Eine besondere Herausforderung war die EG-Prüfung des Triebzuges ICE3 MF für den Verkehr zwischen Frankreich und Deutschland. (Bild 1) (Bild ) 50 10 Jahre EISENBAHN-CERT Andreas Spiegel

Nach dem Inkrafttreten der TSI Güterwagen Mitte 2006 wurden wir mit der Zertifizierung der verschiedener Güterwagenbauarten aus dem In- und Ausland beauftragt. Trotz erheblicher Anfangsschwierigkeiten durch Fehler und Unschärfen der TSI Güterwagen konnten alle Projekte erfolgreich zu Ende geführt werden. Beispielhaft seien genannt: - Shimmns-Wagen, - Eanos/ss-Wagen, - Zags-Wagen, - Falns-Wagen, - Uacns-Wagen. Unter Anwendung der seit 23.12.2005 geltenden „TSI-Fahrzeuge - Lärm“ (TSI CR NOI) wurden von uns etliche Schienenfahrzeuge des konventionellen Verkehrs zertifiziert, so zumBeispiel: - Diesel- und Elektrolokomotiven, - Diesel- und Elektrotriebzüge, - Reisezugwagen und - Güterwagen. Zurzeit werden von uns eine Vielzahl von EG-Prüfverfahren durchgeführt, so unter anderen für: - Hochgeschwindigkeitstriebzüge, - Hochgeschwindigkeitslokomotiven, - Triebzüge des konventionellen Eisenbahnverkehrs - Güterwagen verschiedener Bauarten. Im Bereich der Zertifizierung von Interoperabilitätskomponenten konnten wir in der Vergangenheit zahlreiche Zertifikate mit den dazugehörigen Technischen Dossiers für die Interoperabilitätskomponenten Frontscheiben, Puffer, Kupplungen , Scheinwerfer, Signalhörner, Radsatzwellen/ Räder/ Radsätze, Drehgestelle und diverse Bremsbauteile erteilen. Damit werden die Komponentenhersteller in die Lage versetzt, für die jeweiligen Interoperabilitätskomponenten die EGKonformität zu erklären und diese Produkte europaweit diskriminierungsfrei in Verkehr zu bringen. So konnten EG - zertifizierte Frontscheiben eines Glasherstellers in der Schweiz ohne weitere Prüfungen in Hochgeschwindigkeitstriebzüge verschiedener Hersteller europaweit eingebaut werden. (Bild 3) (Bild 4) 10 Jahre EISENBAHN-CERT 51

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