Festschrift 10 Jahre EBC

Benannte Stellen sind gemäß der Interoperabilitätsrichtlinien die Stellen, die mit den Verfahren zur Bewertung der Konformität und Gebrauchstaugichkeit von Interoperabilitätskomponenten sowie den EG-Prüfverfahren für Teilsysteme beauftragt sind. Bestandteil dieser Tätigkeiten sind auch die Zulassung von Qualitätsmanagement-Systemen sowie die EG-Überwachung während der Fertigung. Die Durchführung der einzelnen Schritte der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung bzw. EG-Prüfverfahren ist detailliert in den einzelnen TSI auf insgesamt mehreren hundert Seiten, unterteilt nach Interoperabilitätskomponenten bzw. Teilsystemen, festgelegt. Die Auswahl der Benannten Stelle liegt dabei imErmessen des Auftraggebers. Bei der Zertifizierung eines Teilsystems stellt der Auftraggeber den Antrag auf EG-Prüfung gemäß einem von ihm entsprechend der TSI-Vorgaben gewählten Modul. Stellen wir nach Durchführung des EG-Prüfverfahrens die Konformität mit den Anforderungen der TSI fest, erstellten wir darüber die entsprechenden Zertifikate, mit denen der Auftraggeber die EG-Prüferklärung für die nationale Behörde ausstellen und bei denMitgliedstaaten, in denen das Teilsystemeingesetzt werden soll, die Inbetriebnahme beantragen kann . (siehe Grafik) Unsere Aufgaben Zertifizierung Teilsysteme 32 10 Jahre EISENBAHN-CERT Sicherheitsbehörde; EBA Genehmigung der Inbetriebnahme Hersteller / Auftraggeber Antrag auf EG-Prüfung Durchführung des EG-Prüfverfahrens: EG-Konformitätsbescheinigung und Technisches Dossier EG-Konformitätserklärung als Bestandteil des InbetriebnahmeDossiers

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