Festschrift 10 Jahre EBC

10 Jahre EISENBAHN-CERT 25 Teilsystem Infrastruktur Energieversorgung Fahrzeuge Zugsteuerung, Bereich Zugsicherung, Signalgebung HS TEN HS TSI INS HS TSI ENE HS TSI RST HS TSI CCS CR TEN CR TSI WAG CR TSI CCS CR TSI NOI HS+CR TEN TSI SRT TSI SRT TSI SRT TSI SRT TSI PRM TSI PRM CR TSI INS*) CR TSI ENE*) CR TSI LOC*) CR TSI PAS*) Teilsysteme und TSI *) noch nicht veröffentlicht Die Aufgaben dieser Stellen sind die Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten, die Durchführung der EG-Prüfverfahren für Teilsysteme, die Zulassung von Qualitätsmanagement-Systemen sowie die EGÜberwachungwährend der Fertigung. Durch die „Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems“ wurde auch der Personenverkehr unter 200 km/h sowie der Güterverkehr von den Regelungen zur Interoperabilität erfasst. Beide Richtlinien wurden inzwischen unter Einbeziehung von Erfahrungen in der Anwendung zur „Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft“ zusammengefasst. Die Interoperabilitätsrichtlinien legen fest, dass für jedes Teilsystem eine Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zu erstellen ist. Dabei kann ein Teilsystem Gegenstand mehrerer TSI sein und eine TSI mehrere Teilsysteme abdecken. Entsprechend den Interoperabilitätsrichtlinien ist ein „Teilsystem“ dabei “die Unterteilung des transeuropäischen Eisenbahnsystems in strukturelle oder funktionelle Teilsysteme, für die grundlegende Anforderungen festgelegt werdenmüssen”. Die TSI für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem traten Ende 2002 in Kraft, für das konventionelle Eisenbahnsystem werden voraussichtlich imLaufe des Jahres 2010 die TSI komplett vorliegen.

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