Festschrift 10 Jahre EBC

Mit der „Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems“ begann ein neues Zeitalter des Eisenbahnwesens in Europa. Diese Richtlinie stellt den ersten großen Schritt auf dem Weg zur Verknüpfung der einzelstaatlichen Eisenbahnnetze dar. Sie dient der Förderung des Zugangs zu diesen Netzen sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnindustrie auf dem Weltmarkt durch einen offenen, wettbewerbsorientiertenMarkt in Europa. Damit wurde der institutionelle Rahmen für die Angleichung der technischen Systeme der Mitgliedstaaten geschaffen, indem grundlegende Anforderungen für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem rechtlich verbindlich festgelegt wurden. Darüber hinaus wurde ein in anderen Bereichen längst übliches und bewährtes Verfahren erstmals auch im Eisenbahnwesen eingeführt. Neben den unter der Verantwortung der Mitgliedstaaten stehenden Stellen für die Inbetriebnahmegenehmigung von Eisenbahnfahrzeugen, Infrastruktureinrichtungen und sonstigem Eisenbahnmaterial wurden die so genannten „Benannten Stellen“ eingerichtet. Europas Eisenbahnen werden grenzenlos Die Interoperabilität des Eisenbahnwesens in Europa 24 10 Jahre EISENBAHN-CERT Trans-Europäisches Netzwerk Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck: „Interoperabilität“ die Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den für diese Strecken erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird. Diese Eignung hängt von den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen.

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