Auszug | eb - Elektrische Bahnen 10 | 2020

415 Nachrichten 118 (2020) Heft 10 November in Betrieb gesetzt. Restliche Bauarbeiten und Schallschutzarbeiten im Zuge der ABS48 fanden im Herbst noch im Stadtgebiet von Lindau statt. Die Fernverkehrszüge München – Zürich werden nicht mehr Lindau Hbf auf der Altstadtinsel anfahren, sondern den neu errichteten Fern- und Regionalverkehrsbahnhof Lindau-Reutin mit Halt ohne Fahrtrichtungswechsel passieren. Wasserstofftriebzüge in den Niederlanden und Österreich Die niederländische Provinz Groningen veröffentlichte einen Bericht über die Ergebnisse der Coradia iLint-Tests, die im März 2020 auf der 65 km langen Strecke Groningen – Leeuwarden durchgeführt wurden. Der Wasserstofftriebzug von Alstom wurde mit dem Betreiber Arriva, dem niederländischen Eisenbahninfrastrukturmanager ProRail und dem Energieunternehmen Engie getestet. DEKRA, ein unabhängiges Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsunternehmen, agierte als Testleiter. Die Tests fanden ohne Fahrgäste statt. Alle vier Ziele des Testrahmens wurden erfüllt: Genehmigung durch die niederländische NSA (National Safety Assessor), auf dem niederländischen Schienennetz zu fahren, emissionsfreier Betrieb und abgestimmt auf den kommerziellen Fahrgasteinsatz des aktuellen Fahrplans, schnelle und einfache Betankung und Heranführen der Öffentlichkeit an die Wasserstoffmobilität. Nach den erfolgreichen Testbetrieben in Norddeutschland und den Niederlanden zwischen 2018 und 2020 wird der Coradia iLint drei Monate lang im Süden Niederösterreichs anstelle eines Dieseltriebzugs der Baureihe5022 im Linienverkehr der ÖBB auf geografisch anspruchsvollen Regionalbahnstrecken eingesetzt. Der 654101 fährt seit dem 14. September 2020 auf der Inneren Aspangbahn von Wien nach Puchberg und Gutenstein sowie auf der Äußeren Aspangbahn über Aspang nach Hartberg. Für den Zeitraum der Testphase wurde eine mobile Wasserstoff-Tankstelle auf dem ÖBB Betriebsgelände in Wiener Neustadt errichtet. Ergänzung der ÖBB-Fahrdienstvorschrift Die ÖBB-Betriebsvorschrift V3 sagt in der Ausgabe vom 15. Dezember 2019 unter dem Abschnitt VIII Besonderes im §93 Fahrten bei abgeschalteter Oberleitung als Absatz (10) weiterhin, dass der Triebfahrzeugführer (Tfzf) beim Ausfall der Oberleitungsspannung während der Fahrt „unverzüglich“ anhalten muss. Dazu ist als Anweisung vom 10. Januar 2017 verlautbart, dass im Bereich von Trennstellen, die mit Orientierungstafeln gekennzeichnet sind, mit gesenktem Stromabnehmer zu fahren ist. Im Zusammenhang mit Schwungfahren heißt es in der Vorschrift übrigens physikalisch treffend „Rollenlassen“. Die Bestimmung ist etwas rigoroser als die entsprechende in der Schweiz, wo die Züge theoretisch noch mit höchstens 40 km/h und auf Sicht bis zu einer Betriebsstelle fahren dürfen (eb 6/2020, S. 250). Dieser Unterschied ist aber unwesentlich, weil in etwa 95% der Fälle die Fahrleitung nach etwa 15 s automatischer Prüfung sowieso wieder eingeschaltet ist, und weil von den restlichen 5% mit real anstehender Betriebsgefahr rund zwei Drittel der Fälle durch Rollwiderstand und Schwerkraft nach kurzer Zeit von selbst enden. Übereinstimmend muss in beiden Ländern das Bremsen ohne Karenzzeit beginnen. DB Netz gibt in ihrer Richtlinie 492.1005 dafür noch 30 s vor und fordert danach kein sofortiges Bremsen, sondern nur, „an geeigneter Stelle anzuhalten“ – also nicht etwa „an der nächsten“. Das lässt den Tfzf in der Ebene oder gar im Gefälle weites Ermessen. In Frankreich ist bei Spannungsausfall sofortige Betriebsbremsung und nach 20 s fehlender Spannung sogar Schnellbremsung vorgeschrieben. WasserstofftriebzugCoradia iLint der ÖBB (Foto: ÖBB).

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