Das System Bahn

28 2 Die Entwicklung der Bahn in Deutschland Das 1833 von Friedrich List für Deutschland entworfene Fernbahnnetz (Abb. 2.2.3) wurde in dieser Form nicht planmäßig oder systematisch realisiert. Vielmehr waren es die Initiativen einzelner privater Investoren und die Interessen einzelner deutscher Staaten, die den Ausbau der Strecken und deren Verknüpfung voranbrachten. Ein einheitliches Schema dafür gab es nicht. Abb. 2.2.3: Vorschlag für ein deutsches Eisenbahnnetz, List 1833 Quelle: [2] In Preußen wurden viele Bahnen zunächst privat finanziert, außer der 1857 auf Staatskosten fertiggestellten Ostbahn Berlin–Danzig−Königsberg. Durch preußisches Gesetz von 1853 sollten die Privatbahnen vom Staat käuflich erworben werden. Das wurde schon 1859 revidiert, und der Staat verkaufte seine Anteile wieder, so z. B. 1866 die Köln-Mindener Eisenbahn. Nachdem sich aber in der Folgezeit allmählich Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der einzelnen privaten Gesellschaften und ihrer Abstimmung untereinander zeigten, begannen die deutschen Länder erneut mit der planmäßigen Verstaatlichung, ab ca. 1876 Sachsen und ab 1879 Preußen. Mit Eisenbahnverkehr ließ sich auch gutes Geld verdienen. So verteilte sich der Gesamtüberschuss der Betriebs- und Steuerverwaltung in Preußen gemäß Tab. 2.2.1 wie folgt:

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