Das System Bahn

20 1 Grundelemente des Systems Bahn und Konsequenzen für die Systemgestaltung 1.2.2 Zugbildung und Infrastruktur Die Nutzlängen der Gleise und Bahnsteige werden auf die Zuglängen abgestimmt. Jedes Fahrzeug muss unter allen Umständen in das Mindestlichtraumprofil passen. Dazu wird zu jedem Lichtraumprofil auch ein maximaler Fahrzeugumriss definiert. Die Freiräume zwischen Fahrzeugbegrenzung und Lichtraum sind gemäß spezieller Rechenregeln für geometrische Verschiebungen bei Fahrt im Gleisbogen, für kinematische Bewegungen bei Fahrt mit einer nicht ausgeglichenen Seitenbeschleunigung und für dynamische Fahrzeugbewegungen bei Fahrt auf einem Gleis mit den üblichen Gleislage-Unregelmäßigkeiten vorzuhalten. Die „kinematische Berechnungsmethode“ teilt mithilfe einer Bezugslinie diese Freiräume in zwei Verantwortungsbereiche (Fahrzeugtechnik und Infrastruktur) auf, siehe Abb. 1.2.1. Abb. 1.2.1: Zusammenhang Fahrzeugbegrenzung – Bezugslinie – Lichtraum Quelle: EN 15273-1 (2013) (A) Fahrzeugbegrenzungslinie (B) Bezugslinie für die kinematische Berechnung (C) Mindestlichtraumprofil (Grenzlinie für feste Gegenstände) (1) Zuschläge seitens der Infrastruktur (Ausladungen, Wanken, Toleranzen) (2) Einschränkungen Ei oder Ea für die Fahrzeugbegrenzung (3) Summe (1) + (2) (4) Feste Gegenstände (5) Fahrzeug Im unteren Bereich wird der Lichtraum durch den Raumbedarf von Radlenkern (das sind Elemente der Weichen und Kreuzungen), Gleisschaltmitteln und anderen Elementen der Leit- und Sicherungstechnik begrenzt. Der obere Bereich des Lichtraumprofils ist meistens abgeschrägt, ein Überbleibsel aus der Frühzeit der Eisenbahnen, in der Brücken und Tunnel meist Gewölbeform aufwiesen. Diese Schrägen behindern heute insbesondere den Huckepack- und Containerverkehr. Bei allen größeren Umbauten wendet die DB Netz AG deshalb das Profil GC an, was diese Restriktionen beseitigt.

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