Festschrift 10 Jahre EBC

Infrastruktur Systembereich 71 Für das Teilsystem Infrastruktur stehen drei Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) zur Verfügung. Die TSI „Infrastruktur“ (INF) für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem trat am 01.12.2002 in Kraft und ist seit 01.07.2008 in ihrer überarbeiteten Fassung anzuwenden. Die TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ (SRT) und die TSI „für eingeschränkt mobile Personen“ (PRM) gelten sowohl für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystemals auch für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystemund traten beide am01.07. 2008 in Kraft. Das EG-Prüfverfahren für das Teilsystem Infrastruktur gliedert sich grundsätzlich in drei Phasen: - Detaillierter Entwurf - Ausführungsplanung - Bauausführung, kurz vor Inbetriebnahme. In der ersten Phase „Detaillierter Entwurf“ werden alle planfeststellungsrelevanten TSI-Anforderungen bewertet. Der Abschluss dieser Phase ist in Deutschland Voraussetzung für die Erteilung der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung durch das Eisenbahn-Bundesamt. In der zweiten Phase „Ausführungsplanung“ werden alle weiteren Entwurfsparameter sowie mögliche Änderungen der bereits betrachteten Parameter bewertet. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase können wir auf Wunsch des Antragstellers ein Zertifikat EG-Zwischenprüfbescheinigung” ausstellen, welches den Abschluss der Entwurfsphase darstellt. Die dritte Phase „Bauausführung, kurz vor Inbetriebnahme“ beinhaltet die Bewertung aller abnahmerelevanten TSI-Anforderungen. Im Bereich der TSI PRM sind zusätzlich einige Parameter unter Betriebsbedingungen zu bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss der letzten Phase erteilenwir das Zertifikat „EG-Konformitätsbescheinigung”. „ 42 10 Jahre EISENBAHN-CERT Karin Dannheisig-Lehr

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