Festschrift 10 Jahre EBC

10 Jahre EISENBAHN-CERT 39 Stellen wir nach Durchführung des EG-Prüfverfahrens die Konformität mit den Anforderungen der TSI fest, erstellen wir die entsprechenden Zertifikate. Damit kann der Auftraggeber eines Teilsystems die EG-Prüferklärung für die nationale Behörde ausstellen und bei denMitgliedstaaten, in denen das Teilsystemeingesetzt werden soll, die Inbetriebnahme beantragen. Bei Interoperabilitätskomponenten können die Hersteller EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärungen ausstellen und damit die Komponenten in Verkehr bringen oder in Teilsysteme einbauen, ohne dass es einer Beteiligung von Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten bedarf. In der Praxis hängt die Auswahl des Bewertungsverfahrens u. a. davon ab, - ob Entwicklung und Fertigung beim gleichen Unternehmen erfolgen, - ob Einzelstücke oder Serienprodukte hergestellt werden, - über welche Phasen (Entwurf, Entwicklung, Fertigung, Prüfung, Abnahme) und Zeiträume sich die Zertifizierung erstreckt, - wie komplex die Anforderungen an die Komponenten sind, - ob es sich um neue Produkte oder Modifikationen bereits zertifizierter Produkte handelt, - auf wie viele Fertigungsstätten sich die Herstellung erstreckt, - ob Antragsteller und Lieferanten Qualitätsmanagement-Systeme betreiben. In allen Fällen ist mindestens ein Modul oder eine Modulkombination mit Anwendung von Qualitätsmanagement-Systemen möglich. Insbesondere bei der Herstellung von Teilsystemen und Interoperabilitätskomponenten in großen Stückzahlen oder bei der Aufteilung der Produktion auf mehrere Fertigungsstätten oder Unterlieferanten ist dieses Verfahren zweckmäßig. Ein vorliegendes Zertifikat nach der prozessorientierten Norm ISO 9001 oder dem International Railway Industry Standard (IRIS) wird dabei berücksichtigt, kann aber eine Anerkennung gemäß TSI nicht ersetzten. Diese enthalten zusätzliche Anforderungen, somit sind in jedem Fall eine produktspezifische Auditierung und Anerkennung durch eine benannte Stelle erforderlich. Diese Audits werden durch unsereMitarbeiterinnen undMitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Assoziierten Partnern durchgeführt. Zur Sicherstellung, dass der Hersteller das Qualitätssicherungssystem aufrechterhält, anwendet und die daraus resultierenden Verpflichtungen vorschriftsmäßig erfüllt, sind regelmäßige ebenso wie außerplanmäßige Überwachungen in den Herstellerbetrieben bzw. auf den Baustellen Voraussetzung für den Fortbestand der Gültigkeit eines Zertifikats.

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