ib für Unternehmer

kOntakte und Partner deutsche amphibolin-werke von robert murjahn stiftung & co kg Geschäftsbereich: CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt www.caparol.de BasF construction chemicals europe ag Division Conica Technik Industriestraße 26 8207 Schaffhausen, Schweiz www.flooring.basf.de mc-Bauchemie müller gmbh & co. kg Chemische Fabriken Postfach 10 10 61 46210 Bottrop www.mc-bauchemie.de Pagel spezial-Beton gmbh & co. kg Postfach 11 05 23 45335 Essen www.pagel.de Pci augsburg gmbh Postfach 10 22 47 86012 Augsburg www.pci-augsburg.de POssehl spezialbau gmbh Postfach 1126 55572 Sprendlingen www.possehl-spezialbau.de sakret gmbh Postfach 4 47 37424 Bad Lauterberg www.sakret-gebeo.de schOmBurg ics gmbh Aquafinstraße 2– 8 32760 Detmold www.schomburg.com sika deutschland gmbh Postfach 40 07 60 70407 Stuttgart www.sika.de stocretec gmbh Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel www.stocretec.de triflex Beschichtungssysteme gmbh co. kg Postfach 1565 32375 Minden www.triflex.de weBac-chemie gmbh Fahrenberg 22 22885 Barsbüttel www.webac.de gefördert durch unternehmen der deutschen Bauchemie Für die Meldung einer Baustelle zur Fremdüberwachung gibt es zwei Möglichkeiten:  Mitglieder einer Landesgütegemeinschaft oder der BFI melden ihre Baustellen mit dem Formblatt ÜA (Anzeige von Baumaßnahmen) bei ihrer Landesgütegemeinschaft bzw. der BFI an. Die Landesgütegemeinschaft/BFI leitet die Anmeldung zur Registrierung und weiteren Bearbeitung an die Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft weiter. Grundsätzlich sind alle Schutz- und Betoninstandsetzungsmaßnahmen nach oben genannten Regelwerken zu melden.  Ist ein Unternehmen kein Mitglied einer Landesgütegemeinschaft bzw. der BFI, dann wendet es sich direkt an die Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft. Von dort erhält es ein Angebot zur Erst- und Fremdüberwachung entsprechend der Gebührenordnung mit einem Überwachungsvertrag und dem Formblatt ÜA. Nach Zustimmung zum Überwachungsvertrag erfolgt eine Erstprüfung bei dem Unternehmen, wobei die grundsätzliche Eignung des Unternehmens zur Ausführung von Schutz- und Betoninstandsetzungsarbeiten überprüft wird. Erst nach Bestehen der Erstprüfung kann eine Fremdüberwachung auf einer Baustelle erfolgen. Betriebliche Eignung Baustellenmeldung Nach Eingang des Formblattes ÜA mit der Baustellenmeldung erhält das ausführende Unternehmen eine Eingangsbestätigung mit Zuteilung der/ des für die Baumaßnahme zuständigen Prüf- und Überwachungsbeauftragten und eine Anmeldebestätigung (Form- blatt ÜB/ÜC/ÜD) sowie ein Überwacht-Kennzeichen zur Kennzeichnung der Baustelle. Der Teil ÜB ist zur Weiterleitung an den Auftraggeber, der Teil ÜC als eigener Nachweis der Meldung an die Überwachungsstelle und der Teil ÜD zur Einleitung der Überwachung mit der/dem Prüf- und Überwachungsbeauftragten vorgesehen. BetrieBliche eignung | Baustellenmeldung Die grundsätzliche Eignung eines Unternehmens Schutz- und Betoninstandsetzungsleistungen an standsicherheitsgefährdeten Betonbauteilen durchführen zu können wird im Rahmen einer Erst-/Eignungsprüfung festgestellt. Insbesondere werden das Vorhandensein des erforderlichen Fachpersonals (qualifizierte Führungskraft, Baustellenfachpersonal) und der Geräteausstattung überprüft. Grundlage hierfür ist die Hersteller- und Anwenderverordnung (HAVO) der Bauordnungen der Bundesländer. Für Mitglieder erfolgt die Überprüfung sei- tens der zuständigen Landesgütegemeinschaft oder der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI), bei Nichtmitgliedern durch die Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft. Beim Vorliegen einer entsprechenden Eignung wird diese durch ein Zertifikat der Prüf- und Überwachungsstelle bestätigt. Der Nachweis der grundsätzlichen Eignung ist im Abstand von nicht länger als drei Jahren zu wiederholen, unabhängig davon, ob das betreffende Unternehmen in dieser Zeit Baustellen gemeldet hat und diese überwacht wurden.

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