ib für Unternehmer

Bei der Ausführung von Schutz- und Betoninstandsetzungsarbeiten sind komplexe Regelwerke zu beachten. Dies sind insbesondere die Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton und die ZTV-ING des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Diese Regelwerke stellen an ausführende Unternehmen spezielle Anforderungen bezüglich der Qualität des einzusetzenden Personals, der einzusetzenden Geräte, der Prüftechnik und der zu verwendenden Stoffe. Die Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken haben sich über die Forderungen der allgemeinen Regelwerke hinaus verpflichtet weitere besondere Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die für den Auftraggeber einen Mehrwert bedeuten. Hierzu zählt die generelle Verpflichtung unabhängig von der Standsicherheitsrelevanz alle Betoninstandsetzungsmaßnahmen überwachen zu lassen. Nach Auffassung des in der Fachwelt bekannten Juristen Prof. Dr. jur. Gerd Motzke sind Schutz- und BetoninRegelwerke standsetzungs-, Betonerhaltungs- bzw. Betonsanierungs- maßnahmen unter Einhaltung der Schwellenwerte be- schränkt auszuschreiben! Zu diesem Ergebnis kommt eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Motzke, die in der Homepage der Bundesgütegemeinschaft www.betonerhaltung.com veröffentlicht ist. Die Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft erfüllen alle Eignungskriterien die im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen fachlich und technisch herangezogen werden können. Sie werden aktuell informiert und stellen sicher, dass Auftraggeber eine Leistung erhalten, die mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Planung und Leistungsbeschreibung müssen den Weg dafür ebnen, dass die spätere Instandsetzungsleistung frei von Sachmängeln ausgeführt werden kann, dass sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den allgemein anerkannte Regeln der Technik entsprechen wird. Grundlage für alle Schutz- und Betoninstandsetzungsarbeiten sind die  Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie)", des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) sowie DIN EN  Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C, insbesondere die ATV DIN 18314 Spritzbetonarbeiten, ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten und ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten,  sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) bei Maßnahmen an Verkehrsbauwerken im Straßenbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sofern sie zusätzlich vereinbart sind. Die Regelwerke setzen immer eine Eigenüberwachung (Überwachung durch das ausführende Unternehmen) voraus. Bei Schutz- und Betoninstandsetzungsarbeiten ist entsprechend den genannten Regelwerken auch eine Fremdüberwachung (Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle) durchzuführen. Dies betrifft bei Arbeiten nach der Instandsetzungs-Richtlinie, Teil 3, alle Maßnahmen, die als standsicherheitsrelevant einzustufen sind und alle weiteren Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen nach Maßgabe des sachkundigen Planers. Bei Schutz- und Betoninstandsetzungen mit der Vertragsgrundlage ZTV-ING ist generell eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) erforderlich. Für die Fremdüberwachung kommen nur Überwachungsstellen in Frage, die eine Anerkennung des Deutschen InsDie „Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.“ ist Anerkannte Überwachungsstelle grundsätzliches | regelwerke | ÜBerwachungsstelle kOntakte und Partner die landesgütegemeinschaften Landütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Baden-Württemberg + Bayern e. V. Im Vogelsang 9, 71563 Affalterbach  Tel.: 07144 / 81 67 44  Fax: 07144 / 81 67 48 E-Mail: bwub@betonerhaltung.com Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung Berlin und Brandenburg e. V. Nassauische Straße 15, 10717 Berlin  Tel.: 030 / 86 00 04 - 895  Fax: 030 / 86 00 04 - 43 E-Mail: b-b@betonerhaltung.com Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Bremen und Niedersachsen e. V. Außer der Schleifmühle 53, 28203 Bremen  Tel.: 0421 / 33 93 77  Fax: 0421 / 32 30 81 E-Mail: hb-ns@betonerhaltung.com Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern e. V. Semperstraße 24, 22303 Hamburg  Tel.: 040 / 64 86 16 92  Fax: 040 / 64 86 16 98 E-Mail: info@landesguetegemeinschaft.de  www.landesguetegemeinschaft.de Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt / Main  Tel.: 069 / 95 80 9 - 0  Fax: 069 / 95 80 9 - 233 E-Mail: info@lib-hut.de  www.lib-hut.de Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V. Bökendonk 15, 47809 Krefeld  Tel.: 02151 / 51 55 10  Fax: 02151 / 51 55 - 92 E-Mail: info@lib-nrw.de  www.lib-nrw.de Landesgü gemeinschaft für Bauwerks- und Betonerhaltung Rheinland-Pfalz / Saarland e. V. Kohlweg 18, 66123 Saarbrück n  Tel.: 0681 / 38 92 5 - 0  Fax: 0681 / 38 92 5 - 20 E-Mail: info@landes uetegemei schaft-rps.de  www.landesguetegemeinschaft-rps.de Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Sachsen und Sachsen-Anhalt e. V. Neuländer Straße 29, 01129 Dresden  Tel.: 0351 / 202 72 50  Fax: 0351 / 202 72 51 E-Mail: sachsen@betonerhaltung.com  www.betonerhaltung.com/sachsen Landesgütegemeinschaft Bauwerkserhaltung und Betoninstandsetzung Schleswig-Holstein e. V. Barkauer Straße 50 / 52, 24145 Kiel  Tel.: 0431 / 71 01 5 - 00  Fax: 0431 / 71 01 5 - 25 E-Mail: sh@betonerhaltung.com Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung e. V. (BFI) Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt / Main  Tel.: 069 / 66 57 53 33  Fax: 069 / 66 57 53 50 Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. geschäftsführung Dipl.-Ing. Hans Joachim Rosenwald Nassauische Straße 15, 10717 Berlin Tel.: 030/86 00 04 - 891 Fax: 030/86 00 04 - 43 info@betonerhaltung.com www.betonerhaltung.com Prüf- und Überwachungsstelle Dipl.-Ing. Gunter Rohleder Nassauische Straße 15, 10717 Berlin Tel.: 030/86 00 04 - 32 Fax: 030/86 00 04 - 43 ue-stelle@betonerhaltung.com Grundsätzliches tituts für Bautechnik (DIBt) bei Arbeiten entsprechend der für die Fremdüberwachung nach beiden Regelwerken an- E-Mail: bfi@betonerhaltung.com  www.farbe-bfi.de Instandsetzungs-Richtlinie und des Bundesministeriums erkannt. Die Anerkennung durch das Deutsche Institut für für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei Arbeiten entsprechend ZTV-ING, vorweisen können. Bautechnik erfolgte 2002 mit der Kennziffer BER 16. 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 und DIN EN 144487-1 und -2 in Verbindung mit DIN 18551.

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