Das System Bahn

25 1.3 Systemelemente und Schnittstellen Europäische Perspektive Im Rahmen der Liberalisierung und Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsystems hat die EU-Kommission immer mehr Kompetenz an sich gezogen. Die EU-Verordnungen zur Trennung von Netz und Transport oder zum Zugang zum Netz für Dritte sind inzwischen in nationales Recht umgesetzt worden. Der Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft nachgeordnet sind die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI), die von der Europäischen Agentur für Eisenbahnen (ERA) erarbeitet und laufend fortgeschrieben werden. 1.3.3 Maßgebende Gesetze Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) Die wichtigste Verordnung für alle regelspurigen, öffentlichen Bahnen in Deutschland ist die EBO. Die EBO regelt die Grundzüge der Bahnanlagen (z. B. Bau- und Trassierungsfragen, Mindestradien und Gleisüberhöhungen), der Fahrzeuge (z. B. Radsatzlasten, Begrenzung, Bremsen sowie Abnahme und Zulassung), des Bahnbetriebes (z. B. Fahrgeschwindigkeit und Sicherung der Zugfolge), der Anforderungen an das Betriebspersonal sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen. Für vereinfachte Verhältnisse finden die Bau- und Betriebsordnungen für Anschlussbahnen (EBOA/BOA) Anwendung. Die Bahnen erlassen auf dieser Basis betriebsinterne Regelwerke. Eisenbahnsignalordnung (ESO) Mit der ESO wird die Signalgebung bei den Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland einheitlich festgelegt. Sie wurde erstmals 1875 aufgestellt und ist die Grundlage für das Signalbuch (SB) der Deutschen Bahn. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EKrG) regelt die Art, den Umfang und die Durchführung von Maßnahmen bei Kreuzungen von Schienenwegen und Straßen. Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) Die BOStrab betrifft den Bau und die Regelung des Betriebs von Straßen-, Stadt- und U-Bahnen. Sie legt den Mindeststandard fest und bildet den Rahmen für weitere unternehmensspezifische Festlegungen. 1.3.4 Ausführungsbestimmungen der EVU/EIU Zur Konkretisierung der Vorgaben aus den Gesetzen erlassen die jeweiligen Bahngesellschaften besondere Ausführungsbestimmungen als interne Anweisungen. Bei der DB AG sind dies die Konzernrichtlinien (KoRil). Die NE-Bahnen berufen sich meist auf die Vorschriften des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Die Bahnen haben hier Gestaltungsmöglichkeiten, um einerseits ihrer Verpflichtung zur sicheren Betriebsführung und andererseits dem Druck zur Wirtschaftlichkeit nachzukommen.

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