Das System Bahn

18 1 Grundelemente des Systems Bahn und Konsequenzen für die Systemgestaltung Das System Bahn besteht aus –– der Infrastruktur (Fahrweg, Bahnhöfe und Betriebsgebäude), –– der Suprastruktur (Signale und Gleisschaltmittel, Stellwerke und Leitzentralen, Energieversorgung und Oberleitung), –– den Fahrzeugen (Triebfahrzeuge einschließlich Triebwagen und Wagen) und –– der verkehrlichen und betrieblichen Organisation einschließlich des Personals. Die Infrastruktur besteht aus Strecken und Bahnhöfen. Ein Bahnhof ist nach der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnanlage mit mindestens einer Weiche, in der Züge halten, beginnen, enden oder wenden können. Strecken können ein- oder mehrgleisig sein. Abb. 1.1.2 zeigt einen typischen Streckenquerschnitt in Deutschland. Abb. 1.1.2: Streckenquerschnitt in der Geraden für Geschwindigkeiten bis 200 km/h (für ICE bis 230 km/h) Quelle: Ril 800.0130, Anhang 3, DB Netz AG 1997 Die Infrastruktur wird von sogenannten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) betrieben. Bahnanlagen des öffentlichen Verkehrs müssen allen Nutzern zu gleichen Bedingungen offen stehen, im Regelfall gegen Entgelt. Um Konflikte zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen auszuschließen, müssen die Nutzer – die Eisenbahnverkehrsunternehmer (EVU) – gewisse Randbedingungen einhalten. Die wichtigsten davon sind die Begrenzungslinien der Fahrzeuge und die zulässigen Radsatzlasten. Die Produktionseinheit im Eisenbahnsystem ist der Zug. Dies begründet sich in dem Systemvorteil der geringen Rollreibung zwischen Stahlrad und Stahlschiene, der es erlaubt, große Massen mit wenig Energie zu bewegen. Ein Zug besteht aus angetriebenen Einheiten (Triebfahrzeugen, Tfz) und nicht angetriebenen Wagen. Die Wagen und Tfz sind mechanisch gekuppelt, so dass Zug- und Druckkräfte im Zugverband übertragen werden können. Die Zugkräfte

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