Handbuch Entwerfen von Bahnanlagen

23 1.2 Bahnreform zum 1.1.1994 Aus der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Bundes sind die drei Säulen 1. Deutsche Bahn AG (DB AG), 2. Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und 3. das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hervorgegangen (siehe Bild 1.2).1) Bild 1.2: Strukturreform der Deutschen Bahnen1) Der Prozess der Bahnreform Die Prozesse beim Bau und bei der Instandhaltung von Eisenbahnbetriebsanlagen, die Funktion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn als „bauende Behörden“ und das Zusammenspiel zwischen der Bahn als Auftraggeber und den anderen am Bau Beteiligten waren geregelt und über Jahrzehnte eingeübt. Während die DB AG für die Planung, die Vergabe, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur sowie für die Abwicklung der Eisenbahnverkehrsleistungen verantwortlich zeichnet, wurden dem EBA nach §3 BEVVG u. a. 1. die Planfeststellung für die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, 2. die Ausübung der Eisenbahnaufsicht einschließlich der technischen Aufsicht und der Bauaufsicht für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes (z. B. DB AG), 3. die Ausübung hoheitlicher Befugnisse nach Maßgabe anderer Gesetze und Verordnungen und 4. die Vorbereitung und Durchführung von Finanzierungsvereinbarungen übertragen. Die bislang in der Deutschen Bundesbahn und in der Deutschen Reichsbahn als Behördenbahn vereinigte Kompetenz als Wirtschaftsunternehmen und Genehmigungsbehörde wurde getrennt. 1) Die Bezeichnungen in Bild 1.2 stellen den Stand zum 1.1.1999 dar.

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