EI Der Eisenbahningenieur

ZUGBEEINFLUSSUNG 14 EI-Eisenbahningenieur | Februar 2010 Der Wunsch nach Nutzung der Zugbeeinflussung auch auf Nebenbahnen wirft in Deutschland automatisch die Frage nach der Anwendbarkeit der PZB 90 auf. Die Auslegung dieses Zugbeeinflussungssystems erfolgte jedoch für einen Regelvorsignalabstand (RVA) von 1000 m, welcher auf Nebenbahnen und auch auf einigen Hauptbahnen nicht angewandt wird. Auf diesen Strecken sind Regelvorsignalabstände von 400 oder 700 m gebräuchlich, die nicht mit den hinterlegten Zeiten und Wegen der PZB 90 harmonieren. Der Artikel erläutert die Problematik anhand einer Untersuchung, die im Rahmen einer Diplomarbeit [1] an der TU Dresden durchgeführt wurde. Funktionsprinzip und Aufgaben PZB 90 Die PZB 90 ist eine punktförmig wirkende Zugbeeinflussung mit Informationsübertragung durch ein induktives Resonanzsystem. Sie basiert auf der in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelten Induktiven Zugsicherung, kurz Indusi. Die auf dem Fahrzeug hinterlegten Überwachungsfunktionen wurden von Systemgeneration zu Systemgeneration erweitert und dem entsprechenden Stand der Technik angepasst. Die Aufgaben der PZB 90 sind in Tab. 1 dargestellt. Je nach den Bremseigenschaften (Bremsstellung, Bremshundertstel) eines Zuges wird innerhalb der PZB 90-Systematik eine von insgesamt drei möglichen Zugarten (Oben, Mittel und Unten) ausgewählt. Anhand dieser Zugarten werden die Parameter der Überwachungskurven festgesetzt. Parameter der Eisenbahninfrastruktur Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die auf einer Strecke zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt. Damit wird eine Einheitlichkeit hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeiten erreicht, die für alle anderen Infrastrukturparameter nicht mehr gegeben ist. Die Randbedingungen, die einen Einfluss auf die Höchstgeschwindigkeit haben, sind in Tab. 2 dargestellt. Gefahrpunktabstände Die bei der Projektierung von Eisenbahninfrastrukturanlagen zu berücksichtigende Länge der Gefahrpunktabstände hängt von mehreren Einflussfaktoren ab, wie Tab. 3 entnommen werden kann. Je nach Widmung der Strecke, zulässiger Höchstgeschwindigkeit im Regelvorsignalabstand vor dem den Gefahrpunkt deckenden Signal und Betreiber der Infrastruktur variieren die Gefahrpunktabstände zwischen 50 und 200 m. Durchrutschwege Durchrutschwege sind temporär gesicherte Fahrwege, für den Fall, dass sich ein Zug verbremst, der auf einHalt zeigendes Signal zufährt. Diese Bereiche sind bei der Projektierung der Eisenbahninfrastruktur ebenfalls zu berücksichtigen und haben auch einen Einfluss auf die erreichte Sicherheit mittels der PZB 90. Die Durchrutschwege sind ebenfalls von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig, welche in Tab. 4 zusammengestellt sind. Anwendung der PZB 90 bei Regelvorsignalabständen < 1000 m Tobias Hackstein Carsten Weber Anhand der Planungsvorgaben und der Überwachungsprogramme der PZB 90 wird die Anwendung insbesondere auf Nebenbahnen untersucht. Wachsamkeitsprüfung Überwachung der Wahrnehmung von Signalen durch den Triebfahrzeugführer, die dem Zug eine Reduzierung seiner Geschwindigkeit vorschreiben Fahrsperrenfunktion Bei unzulässiger Vorbeifahrt an einem Signal sofortige Zwangsbremsung des Zuges zur Absicherung des Gefahrpunktes Überwachung der Bremsfahrt Sicherstellung einer ausreichenden Geschwindigkeitsverringerung des Zuges bei der Annäherung an Signale in Warnstellung Überwachung eines gegen ein Halt zeigendes Signal an- bzw. weiterfahrenden Zuges Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit des Zuges, um bei einem Fehlverhalten des Triebfahrzeugführers möglichst früh eine Zwangsbremsung auszulösen und die Wirksamkeit der Fahrsperrenfunktion zu erhöhen Geschwindigkeitsüberwachung Punktuelle oder kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit Widmung der Strecke Regelvorsignalabstand Höchstgeschwindigkeit Nebenbahn 400 m 80 km/h Nebenbahn 700 m 100 km/h Hauptbahn 700 m 140 km/h Tab. 1: Aufgaben der PZB 90 Tab. 2: Zusammenhang zwischen Widmung der Strecke, Regelvorsignalabstand und Höchstgeschwindigkeit Hauptbahn Nebenbahn DB Nebenbahn NE Zulässige Geschwindigkeit im RVA vor dem den Gefahrpunkt deckenden Signal 100 m / 200 m* 50 m / 100 m* keine Vorgabe v ≤ 40 km/h 50 m 40 < v ≤ 60 km/h 100 m / 200 m* 60 < v ≤ 100 km/h 200 m nicht zulässig nicht zulässig v > 100 km/h * 1. Wert: Maßgebender Gefahrpunkt ist eine unverschlossene, gegen die spitze befahrene Weiche; 2. Wert: alle übrigen Gefahrpunkte Tab. 3: Gefahrpunktabstände auf Haupt- und Nebenbahnen

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