EBC Mit uns - für EUROPA (deutsch)

UNSERE ORGANISATION EBC - Kompetenz undOrganisation l Infrastruktur, l Energie, l Fahrzeuge, l Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung, l Qualitätsmanagement EISENBAHN-CERT besitzt umfassendes Know-how in allen Bereichen des Eisenbahnwesens. Damit ist EISENBAHN-CERT in der Lage, europäische Produktzertifizierungen von Eisenbahnkomponenten und Eisenbahnsystemen in allen Teilsystemen durchzuführen und die Kohärenz von Infrastruktur und Fahrzeugen auf höchstem Sicherheits- und Qualitätsniveau zu gewährleisten. Die prozessorientierte Organisationsstruktur von EISENBAHN-CERT - (Bild 2) - stellt eine komplexe Bearbeitung innerhalb der Systembereiche einschließlich der systemübergreifenden Schnittstellenanalysen dar und gewährleistet das Ziel der Interoperabilitäts-Richtlinien. Europäische Zertifizierung von Komponenten und Teilsystemen der Bahntechnik durch EISENBAHN-CERT, die deutsche Benannte Stelle Interoperabilität. Hauptaufgaben von EISENBAHN-CERT sind l die Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten, l die Durchführung der EG-Prüfverfahren für Teilsysteme, l die Zulassung von Qualitätsmanagement-Systemen, sowie l die EG-Überwachung während der Fertigung. EISENBAHN-CERT (EBC) ist eine Zertifizierungsstelle für komplexe Eisenbahnsysteme und Komponenten. Sie ist als „Benannte Stelle Interoperabilität“ unter der Kenn-Nummer 0893 bei der Europäischen Kommission notifiziert und als unabhängige und selbstständige Organisation öffentlichen Rechts beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn angesiedelt. EISENBAHN-CERTwird tätig in Umsetzung der seit 1996 stufenweise in Kraft getretenen Interoperabilitäts-Richtlinien 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und 2001/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen Eisenbahnsystems. Diese Richtlinien wurden am 19. Juli 2010 durch die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung) ersetzt. Die im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets erlassene Richtlinie 2016/797/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung) wird die Richtlinie 2008/57/EG ersetzen. Je nach Bewertungsverfahren kann sich diese Tätigkeit produktbegleitend von der Entwurfs- und Entwicklungsphase über die Fertigungs- und Bauphase sowie Prüfungs- und Testphase bis zur Abnahmephase erstrecken (s. Bild 1). Ø Ø Assoziierte Partner Ø Dritte Benannte Stelle Fertigung/ Bauphase Entwurf/ Entwicklung Prüfung/ Testphase Abnahme/ Inbetriebnahme Zertifizierung durch Benannte Stelle - Anerkennung durch Mitgliedstaat gem. Rl’en Akkreditierungskriterien *nach DIN EN ISO/IEC 17065 : Produkt-Zertifizierungsstelle *nach DIN EN ISO/IEC 17021 : QM-Zertifizierungsstelle *nach DIN EN ISO/IEC 17020 : Inspektionsstelle P R O D U K T B E G L E I T U N G Audits Produkt Komponenten Teilsysteme Bild 1

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