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Bei der Zertifizierung von Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen hat ein Hersteller die Möglichkeit, entsprechend den Vorgaben der jeweiligen TSI aus mindestens zwei verschiedenen Bewertungsverfahren das für seine Zwecke am besten geeignete Verfahren (in den TSI als „Modul“ bezeichnet) auszuwählen - (Tabelle 1). Damit stellt der Auftraggeber den Antrag auf Durchführung des EG-Prüfverfahrens bei einer benannten Stelle seiner Wahl. Stellt diese nach Durchführung des EG-Prüfverfahrens die Konformität mit den Anforderungen der TSI fest, erstellt sie darüber die entsprechenden Zertifikate. Mit dem Inkrafttreten der konventionellen TSI wurden die anfangs in den jeweiligen TSI enthaltenen Bewertungsverfahren aus den TSI ausgegliedert und in einem separaten Dokument (Beschluss der Kommission 2010/713/EU vom 9. November 2010 über Module für die Verfahren der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie der EG-Prüfung, die in den gemäß Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu verwenden sind) zusammengefasst. Dadurch konnte der Umfang der einzelnen TSI erheblich reduziert werden und Unterschiede zwischen den einzelnen TSI vermieden werden. Für die Interoperabilitätskomponenten wurden gleichzeitig neue Bezeichnungen eingeführt, um eine Unterscheidung der Zertifikate nach altembzw. neuemVerfahren zu ermöglichen. Auf Basis der von benannten Stellen erteilten Zertifikate kann der Auftraggeber eines Teilsystems die EG-Prüferklärung für die nationale Behörde ausstellen und bei den Mitgliedstaaten, in denen das Teilsystem eingesetzt werden soll, die Inbetriebnahme beantragen. Für Teile eines Teilsystems und für Phasen des Prüfverfahrens kann die Benannte Stelle Zwischenprüfbescheinigungen erteilen, auf deren Basis der Auftraggeber vorläufige EGKonformitätserklärungen ausstellen kann. Bei Interoperabilitätskomponenten können die Hersteller EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärungen ausstellen und damit die Komponenten in Verkehr bringen oder in Teilsysteme einbauen, ohne dass es einer Beteiligung von Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten bedarf. Modul Komponenten Teilsysteme Interne Fertigungskontrolle CA Interne Entwurfskontrolle mit Produktprüfung durch Einzelbegutachtung CA 1 Interne Entwurfskontrolle mit Produktprüfung in unregelmäßigen Abständen CA 2 EG-Baumusterprüfung CB SB Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle CC Qualitätssicherung Produktion CD SD Produktprüfung CF SF Einzelprüfung SG Umfassende Qualitätssicherung CH Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsplanung CH 1 SH 1 Baumustervalidierung durch Betriebsbewährung CV (Gebrauchstauglichkeit) Tabelle 1: Bewertungsverfahren gemäß TSI QUALITÄTSMANAGEMENT

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