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In der Praxis hängt die Auswahl des Bewertungsverfahrens u. a. davon ab, + ob Entwicklung und Fertigung beim gleichen Unternehmen erfolgen, + ob Einzelstücke oder Serienprodukte hergestellt werden, + über welche Phasen (Entwurf, Entwicklung, Fertigung, Prüfung, Abnahme) und Zeiträume sich die Zertifizierung erstreckt, + wie komplex die Anforderungen an die Komponenten sind, + ob es sich um neue Produkte oder Modifikationen bereits zertifizierter Produkte handelt, + auf wie viele Fertigungsstätten sich die Herstellung erstreckt, + ob Antragsteller und Lieferanten Qualitätsmanagementsysteme betreiben. In allen Fällen ist mindestens ein Modul oder eine Modulkombination mit Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen möglich. Insbesondere bei der Herstellung von Teilsystemen und Interoperabilitätskomponenten in großen Stückzahlen oder bei der Aufteilung der Produktion auf mehrere Fertigungsstätten oder Unterlieferanten ist dieses Verfahren zweckmäßig. Ein vorliegendes Zertifikat nach der prozessorientierten Norm ISO 9001 oder dem International Railway Industry Standard (IRIS) wird dabei berücksichtigt, kann aber eine Anerkennung gemäß TSI nicht ersetzten, da diese zusätzliche Anforderungen enthalten und somit in jedem Fall eine produktspezifische Auditierung und Anerkennung durch eine benannte Stelle erforderlich sind. Diese Audits werden durchMitarbeiterinnen undMitarbeiter von EISENBAHNCERT in Zusammenarbeit mit den Assoziierten Partnern durchgeführt. Zur Sicherstellung, dass der Hersteller das Qualitätssicherungssystem aufrechterhält, anwendet und die daraus resultierenden Verpflichtungen vorschriftsmäßig erfüllt, sind regelmäßige ebenso wie außerplanmäßige Überwachungen durch die benannte Stelle in den Herstellerbetrieben bzw. auf den Baustellen Voraussetzung für den Fortbestand der Gültigkeit eines Zertifikats. Der Auditrhythmus wird in den TSI auf zwei Jahre festgelegt.

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