Auszug | eb - Elektrische Bahnen 3 | 2022

118 Journal 120 (2022) Heft 1-2 Mit dem GEIG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter beschleunigt werden. Das Gesetz gilt für Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) und Nichtwohngebäude (wie Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen oder Museen). Es enthält Anforderungen an die Leitungsinfrastruktur und die Ladeinfrastruktur der Gebäude. Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen und ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Lademanagementsysteme. Es wird unter anderem festgelegt: „Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als fünf Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird […].Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird“. Wie die Erfahrungen des TÜV SÜD zeigen, sind die Anforderungen auch ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes nicht im Markt angekommen. Das gefährdet zum einen den weiteren Ausbau der E-Mobilität in Deutschland und kann zum anderen hohe Folgekosten für Nachbesserungen verursachen und zu einem „bösen Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen. Das sind Erkenntnisse aus baubegleitenden Qualitätscontrollings und Bauabnahmen, die der TÜV SÜD im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern bei Neubauten und Renovierungen durchführt. Mit ihren Prüfungen stellen die Fachleute sicher, dass Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen und dass die Bauplanung und Bauausführung den gesetzlichen sowie vereinbarten Vorgaben entsprechen. Vom GEIG ausgenommen sind Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden oder überwiegend von diesen genutzt werden. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen, wenn bei größeren Renovierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7% der gesamten Renovierungskosten überschreiten. Personen Neue Geschäftsführerin bei DB Systel Nicole Göbel übernimmt zum 1. Februar 2022 den Vorsitz der Geschäftsführung von DB Systel. Die IT-Tochter der DB beschäftigt 5400 Mitarbeitende an den Standorten Frankfurt, Erfurt und Berlin. DB Systel ist IT-Provider und Digitalpartner der DB. Die Mitarbeiter vereinen ITKompetenz und Bahnexpertise und entwickeln neue Technologien und ITLösungen. Vor ihrem Wechsel zur DB war Nicole Göbel Geschäftsführerin bei Accenture, einer weltweit führenden Unternehmensberatung. In dieser Funktion unterstützte sie Kunden aus den Bereichen Transport, Reise und Logistik bei komplexen digitalen Transformationsprozessen. Nicole Göbel war in den vergangenen 20 Jahren in verschiedensten Projekten bei Bahnunternehmen weltweit tätig. Zuletzt fungierte sie bei Accenture als European Rail and Public Transport Lead und war dabei unter anderem für Kunden wie die DB zuständig. Nicole Göbel folgt auf Christa Koenen, die im September 2021 als Digitalvorstand zu DB Schenker gewechselt ist. Ladestation im Gebäude (Foto: TÜV SÜD). Foto: DB AG/ Andreas Varnhorn

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