Auszug | eb - Elektrische Bahnen 3 | 2022

104 Fachwissen Regelwerke 120 (2022) Heft 3 Vorgaben der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität im DC-Nahverkehrsbereich Frank Schiffmann, Dresden Für DC-Nahverkehrsbahnen haben die Interoperabilitätsdirektive, die Sicherheitsrichtlinie und die nachgelagerten Regelungen zur Herstellung der technischen Interoperabilität auf Basis der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) eine eher untergeordnete Bedeutung. Bei Verknüpfungen von Stadtbahnen und Eisenbahnen sind die Regelungen für das europäische Bahnsystem jedoch zwingend einzuhalten. Technical Specification for Interoperability in context of DC light rail systems The interoperability directive, the safety directive and the related regulations for establishing technical interoperability on the basis of the Technical Specifications for Interoperability (TSI) are of secondary importance for DC light rail systems. When linking light rail systems and railways, however, the regulations for the European railway system must be observed. Exigences des spécifications techniques d’interopérabilité en transport local électrifié en courant continu La directive sur l‘interopérabilité, la directive sur la sécurité et les réglementations associées pour établir l‘interopérabilité technique sur la base des spécifications techniques d‘interopérabilité (STI) sont d‘importance secondaire pour les chemins de fer de transport local électrifiés en CC. A l’interface entre ceux-ci et les chemins de fer, les réglementations du système ferroviaire européen doivent cependant être respectées. 1 Motivation Der schienengebundene Verkehr kann nach Art und unter Berücksichtigung geltender Regelwerke klassifiziert werden. Es sind Netze vorhanden, die teilweise unabhängig sind oder auch Verknüpfungen untereinander aufweisen. National am Beispiel von Deutschland findet eine Unterscheidung mit den zwei wesentlichen Ordnungen statt: • Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) [1] • Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab) [2] Weitere Regelungen der Länder, für Anschlussbahnen und Schmalspurbahnen sind ergänzend vorhanden. Zur Ausgestaltung eines europäischen Bahnsystems fand historisch eine Unterscheidung in Strecken der folgenden Kategorien statt: • Hochgeschwindigkeitsverkehr • konventioneller Verkehr • übrige Anlagen, teilweise auch außerhalb des Umfangs des europäischen Bahnsystems Das Eisenbahnsystem in der Europäischen Union (EU) ist ein wesentlicher Bestandteil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V beziehungsweise TEN-T) gemäß der Richtlinie (EU) 1315/2013 [3]. Es ist zudem ein wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung eines bedarfsgerechten schienengebundenen Verkehrs. Die Fortschreibung der Anforderungen an dieses Eisenbahnsystem und die Neufassung der Vorgaben für das TEN-V, insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu verknüpfenden Nahverkehrssysteme in Ballungsräumen wie auch in regionalen Strukturen, stellen einen Arbeitsschwerpunkt der EU in den Jahren 2022 und 2023 dar. Unbeschadet davon bestehen heute schon Verknüpfungen vom Eisenbahnsystem und weiteren Bahnsystemen wie Stadtbahnen. DC-Nahverkehrsanwendungen besitzen somit in diesem Fällen Schnittstellen zum Eisenbahnsystem in der EU, welches gleichermaßen wesentlichen Regelungen wie der Interoperabilitätsdirektive, der Sicherheitsrichtlinie und den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) unterliegt. Unabhängig von zukünftigen Änderungen der rechtlichen Vorgaben und den beabsichtigten Förderungen von urbanen Nahverkehrsangeboten ist eine Kenntnis der aktuellen Vorgaben unabdingbar. Zudem ist eine für den Reisenden durchgängige Beförderungskette unabhängig der Klassifizierung der durchfahrenen Strecken im Eisenbahnsystem oder

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY3NTk=