Auszug | eb - Elektrische Bahnen 12 | 2021

472 Fokus 119 (2021) Heft 12 Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen deutschen Bundesregierung – Energie und Verkehr Am 24. November 2021 stellten die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP ihren Koaliti- onsvertrag zur Bildung der Bundesregierung 2021 bis 2025 vor. Welche Aussagen zu den Schwer- punkten Energie und Verkehr beinhaltet er? Vorbemerkungen Im Kapitel III. Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft des Koalitionsvertrags wird ausge- sagt, dass Deutschland in den 2020er Jahren als größte Industrie- und Exportwirtschaft Europas vor tiefgreifenden Transformationsprozessen im globa- len Wettbewerb steht. Es beinhaltet die Dekarboni- sierung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Pfads, die digi- tale Transformation und den demografischen Wan- del. Bis spätestens 2045 soll Deutschland klimaneut- ral werden. Vor dem Hintergrund, dass derzeit Wind 5% bis 6% und Sonne 2% bis 3% des gesamten Primärenergiebedarfs bereitstellen (2019), ist das ein ambitioniertes Ziel. Die geplanten Maßnahmen und Ziele sind in der Reihenfolge des Koalitionsvertrages beschrieben. Umgangssprachliche Begriffe wie zum Beispiel Strom für Energie werden nicht geändert. Energie Die Bundesregierung setzt sich für die Gründung ei- ner Europäischen Union für grünen Wasserstoff ein. Dazu soll das IPCEI ( Important Project of Common Eu- ropean Interest ) Wasserstoff schnell umgesetzt wer- den und Investitionen in den Aufbau einer Wasser- stoffnetzinfrastruktur finanziell gefördert werden. Deutschland soll bis 2030 Leitmarkt für Wasserstoff- technologien werden und dafür ein Update der nati- onalen Wasserstoffstrategie erarbeiten. Neben dem Ausbau der Infrastruktur werden die Ziele zur Elektrolyseleistung deutlich erhöht, europä- ische und internationale Klima- und Energiepartner- schaften für klimaneutralen Wasserstoff und seine Derivate auf Augenhöhe vorangetrieben und Quo- ten für Grünen Wasserstoff in der öffentlichen Be- schaffung eingeführt, um Leitmärkte zu schaffen. Die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutsch- land wird gefördert. Im Interesse eines zügigen Markthochlaufs werden zukunftsfähige Technologi- en auch dann gefördert, wenn die Verfügbarkeit von Grünem Wasserstoff noch nicht ausreichend sicher- gestellt ist. Grüner Wasserstoff sollte vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Die Bundesregierung wird den Ausbau der Erneu- erbaren Energien zu einem zentralen Projekt ihrer Regierungsarbeit machen. Die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik wird national, in Europa und inter- national auf den 1,5-Grad-Pfad ausgerichtet. Für 2030 werden 680TWh bis 750TWh Brutto- elektroenergiebedarf (2019: 575TWh) erwartet. Da- von sollen 80% aus Erneuerbaren Energien stammen. Entsprechend wird der Netzausbau beschleunigt. Neben dem EEG werden Instrumente für den för- derfreien Zubau, wie zum Beispiel langfristige Elekt- roenergielieferverträge (PPA) und der europaweite Handel mit Herkunftsnachweisen im Sinne des Kli- maschutzes gestärkt. Alle geeigneten Dachflächen sollen für die Gewin- nung von Solarenergie genutzt werden. Bei gewerb- lichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei priva- ten Neubauten die Regel werden. Für die Windenergie an Land sollen 2% der Lan- desflächen ausgewiesen werden. Die Kapazitäten für Windenergie auf See werden auf mindestens 30GW in 2030, 40GW in 2035 und 70GW in 2045 gestei- gert. Die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zu- kunft haben. Dazu wird eine nachhaltige Biomasse- Strategie erarbeitet. Bis 2030 sollen 50% der Wärme klimaneutral er- zeugt werden. Ein beschleunigter Ausstieg aus der Elektroener- gieerzeugung aus Kohle soll idealerweise bis 2030 gelingen. Das verlangt den massiven Ausbau der Er- neuerbaren Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Dafür wird der für 2026 im Koh- leausstiegsgesetz vorgesehene Überprüfungsschritt bis spätestens Ende 2022 analog zum Gesetz vorge- nommen.

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