Auszug | eb - Elektrische Bahnen 5 | 2020

170 Fokus Normen 118 (2020) Heft 5 Normen–Bahnanwendungen Vorwort Normen für Bahnanwendungen im elektrotechnischen Umfeld werden auf internationaler Ebene durch die International Electrotechnical Commission (IEC), auf europäischer Ebene durch das European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) und auf nationaler Ebene in Deutschland durch die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) erarbeitet und verantwortet. Die Normen unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung, um insbesondere dem Stand der Technik zu folgen und diesen als anerkannte Regeln der Technik zu dokumentieren. Normen haben grundsätzlich empfehlenden Charakter, können über die Referenzierung beispielsweise aus Direktiven und Verordnungen auch verbindlich werden. Ein Beispiel hierfür sind die Technischen Spezifikationen für die Interoprabilität. Mitunter werden in einigen Ländern Normen auch in nationalen Gesetzen referenziert und sind damit verbindlich. Insofern ist das Wissen über den Stand der Normen für die Abwicklung von Projekten wesentlich. Die eb wird in unregelmäßigen Abständen über Neuerscheinungen und Überarbeitungen von Normen berichten, wobei entweder der Anwendungsbereich oder wesentliche Änderungen zur Vorfassung wiedergegeben werden. Die Angaben werden vom Projektmanagement Mobility des DKE zur verfügung gestellt. Die Angaben zum Veröffentlichungstermin beziehen sich auf die europäische Veröffentlichung. Steffen Röhlig 1 Signalanlagen EN 50128/A1:2020: Bahnanwendungen – Telekommunikationstechnik, Signaltechnik und Datenverarbeitungssysteme – Software für Eisenbahnsteuerungs- und Überwachungssysteme DE: DIN EN 50128/A1 (VDE 0831-128/A1) In dieser Änderung DIN EN 50128/A1 (VDE 0831128/A1) wurden folgende allgemeine Änderungen zur EN 50128:2011 vorgenommen: • Alle Vorkommen der Benennung „SIL 0“ in EN 50128:2011 werden durch die Benennung „Basisintegrität“ (EN 501261:2017, 3.7) ersetzt. • Alle Vorkommen der Benennung „Sicherheitsfunktion(en)“ werden durch die Benennung „sicherheitsrelevante Funktion(en)“ ersetzt. • Die Verweisung „EN 501261“ wird durch „EN 501261 und EN 501262“ ersetzt. • Die Begriff „Begutachtung“ in der Norm wird als „unabhängige Sicherheitsbewertung“ nach der Definition in EN 501261:2017, 3.33 verstanden. • Alle Angaben, die den Ausdruck „SoftwareSicherheits-Integritätslevel“ beinhalten, beziehen sich auch auf die Basisintegrität. Am Ende der Einleitung wurde der folgende Absatz hinzugefügt: • „Diese Europäische Norm legt nicht die Anforderungen an die Entwicklung, Implementierung, Wartung und/oder Anwendung von IT-Sicherheitsrichtlinien oder -diensten fest, die zur Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, die von sicherheitsrelevanten Systemen benötigt werden können. Die IT-Sicherheit kann nicht nur den Betrieb, sondern auch die funktionale Sicherheit eines Systems beeinflussen. Für die IT-Sicherheit sollten entsprechende IT-Sicherheitsnormen angewendet werden. ANMERKUNG IEC-/ISO-Normen, die die IT-Sicherheit ausführlich behandeln, sind die Normenreihen ISO 27000, ISO/IEC TR 19791 und IEC 62443.“ Des Weiteren beinhaltet die DIN EN 50128/A1 (VDE 0831-128/A1) Änderungen in: • Anwendungsbereich • Normative Verweisungen • Abschnitt 3, Begriffe • Abschnitt 4, Ziele, Konformität und SoftwareSicherheits-Integritätslevel • Abschnitt 5, Softwaremanagement und -organisation • Abschnitt 6, Software-Sicherung • Abschnitt 7, Entwicklung generischer Software • Abschnitt 8, Entwicklung der Anwendungsdaten oder -algorithmen – Systeme, die durch Anwendungsdaten oder algorithmen konfiguriert werden • Abschnitt 9, Bereitstellung und Wartung der Software • Anhang A, Kriterien für die Auswahl der Techniken und Maßnahmen • Anhang C, Zusammenfassung der Dokumentenkontrolle

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