Auszug | eb - Elektrische Bahnen 4 | 2020

113 Standpunkt 118 (2020) Heft 4 Neues Zulassungsverfahren für die Bahnenergieversorgung F ür die Inbetriebnahme von Eisenbahnanlagen und -fahrzeugen in Deutschland wurde im August 2018 erstmalig eine nationale Verordnung, die EisenbahnInbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), rechtskräftig. Mit der Herausgabe der EIGV werden die Prozesse und Verfahren zur Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung grundsätzlich neu nach den Vorgaben des europäischen Rechts geregelt und beziehen auch die bisher nach den nationalen Grundsätzen erteilten Genehmigungen mit ein. Weiterhin wird in der EIGV auf der Ebene einer Rechtsverordnung nun auch die Bewertung von Bauprodukten, Systemen und Komponenten geregelt. Damit ist eine deutliche Veränderung der Inbetriebnahme und Genehmigung von sicherungstechnischen, Telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen eingetreten. Die Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungstechnischen oder elektrotechnischen Systemen und deren Bestandteilen (GIuV) nach § 27 EIGV sieht eine vorgezogene und einmalige Prüfung der Eignung von Systemen und Komponenten vor, die in übereinstimmender Ausführung an mehreren Stellen in den Teilsystemen Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung, Energie oder der übrigen Eisenbahninfrastruktur eingesetzt werden. Diese Systeme und deren Bestandteile müssten ansonsten bei jeder örtlichen Installation beziehungsweise bei jedem Fahrzeug erneut separat geprüft werden. Die GIUV ist damit mit der bisherigen Typzulassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) in ihrer Rechtswirkung im Bauprozess vergleichbar. Die Erteilung der bisherigen Typzulassung war in den Verwaltungsvorschriften VV BAU-STE (bis Version 4.6) und VV NTZ geregelt. Das Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer GIuV erfordert an der Schnittstelle zum Antragsteller auch einige Anforderungen, die die vorausgehenden Prozesse beim Antragsteller betreffen. Die detaillierte Umsetzung dieser Anforderungen durch Prozesse und Verfahren bei den Beteiligten des Sektors erfolgt in einer in Erstellung befindlichen Sektorleitlinie. Die Erteilung einer GIuV durch das EBA wird neu in einer VV GIuV geregelt. Die Sektorleitlinie regelt somit auch die Verfahren für den Bereich der elektrotechnischen Anlagen, Komponenten und Systeme. Es wird in zwei Verfahren zur Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden zu unterscheiden sein. Einerseits wird ein Verfahren für Teile der Bahnenergieversorgungsanlagen durchgeführt, welche nach EN 50562 Funktionen ausführen und damit funktional technisch sicherheitsrelevant für die Bahnenergieversorgung sind und im Bahnenergieversorgungsnetz wirksam werden. Andererseits wird es für Anlagen, Komponenten und Systeme ein Verfahren geben, die nach EN 50562 Funktionen ausführen, welche eben nicht funktional technisch sicherheitsrelevant für die Bahnenergieversorgung sind beziehungsweise nicht im Geltungsbereich der EN 50562 liegen und damit nur geringfügig auf das Bahnenergieversorgungssystem einwirken. Diese Abgrenzung ist derzeit in Diskussion und wird nach meiner Auffassung auch weiter dem fachlich pragmatischen Ansatz im elektrotechnischen Bereich folgen. Thomas Gehringer Eisenbahn-Bundesamt Leiter des Referats 22 (STE-Anlagen)

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