ib für Auftraggeber

Qualität von Anfang an – mit der Beauf- tragung eines sachkundigen Planers  Ermittlung von Ist- und Soll-Zustand  Instandsetzungskonzept und Instandsetzungsplan Rahmenbedingungen der fachgerechten Betoninstandsetzung  Wichtige Regelwerke bei der Betoninstandsetzung  Übertragung von Pflichten an Planer  Vergabe und Bauüberwachung Checkliste: Die wichtigsten Schritte einer fachgerechten Betoninstandsetzung  Einbindung eines sachkundigen Planers  Instandsetzung durch Fachunternehmen der ib  Überwachung nach dem Vier-Augen-Prinzip Ihr regionaler Kontakt für ein erfolgreiches Instandsetzungsprojekt  Die Landesgütegemeinschaften und die Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung e. V. Unsere Themen im Überblick THEMENÜBERBLICK Checkliste: Die wichtigsten Schritte einer fachg rechten Betoninstandsetzung Einbindung eines sachkundigen Planers Der sachkundige Planer erstellt eine umfassende Schadensdiagnose und entwickelt ein Instandsetzungskonzept sowie einen Instandsetzungsplan. Er berät im Bereich der Qualitätssicherung, unter anderem:  zur Organisation der Qualitätsüberwachung, die aus Eigen- und Fremdüberwachung besteht;  zum Einsatz geeigneter Bauprodukte;  zur personellen Qualifikation und technischen Ausstattung des ausführenden Unternehmens. Instandsetzung durch Fachunternehme der ib Das Unternehmen führt die Arbeiten gemäß dem vom sachkundigen Planer aufgestellten Schutz- oder Instandsetzungsplan aus. Es stellt eine qualifizierte Führungskraft, in der Regel einen DiplomIngenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer einen detaillierten Arbeitsplan. Abweichungen vom Schutz- und Instandsetzungsplan müssen vom sachkundigen Planer genehmigt und schriftlich festgehalten werden. Der Auftragnehmer sichert die ständige Anwesenheit einer ausgebildeten Fachkraft auf der Baustelle zu. Diese muss ihre Befähigung durch eine aktuelle Bescheinigung nachweisen (SIVV-Schein). Einen Kriterienkatalog für die Ausschreibung von Betoninstandsetzungsarbeiten gemäß den Anforderungen der Instandsetzungs-Richtlinie finden Sie unter www.betonerhaltung.com. Überwachung nach dem Vier-Augen-Prinzip Die Überwachung der Baumaßnahmen wird durch die Selbstkontrolle des Unternehmens und durch eine externe Überwachungsstelle gewährleistet, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannt sein muss. Das Unternehmen muss die ordnungsgemäße Durchführung seiner Arbeiten aufzeichnen, durch Prüfungen überwachen und ie Ergebnisse auswerten. Die Überwachungsstelle überprüft insbesondere das eingesetzte Baustellenfachpersonal, die Ausführungsunterlagen und Aufzeichnungen der Überwachung sowie die Beschaffenheit der Baustoffe und die Funktionsfähigkeit der verwendeten Maschinen. Die ib testiert die Überwachungsberichte. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Überwachung durch die ib und unseren Überwachungsbericht zum Download finden Sie unter www.betonerhaltung.com. So unterstützt Sie die ib: Die ib und ihre Landesgütegemeinschaften stellen sicher, dass die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen einen überdurchschnittlichen Ausbildungsstand haben. Der SIVV-Schein (Schützen, Instandsetzen, Verbinden, Verstärken) ist Pflicht. Damit schaffen wir Qualität durch Qualifikation. So unterstützt Sie die ib: Um höchste Sicherheitsstandar s inz halten, haben sich die Mitgliedsunternehmen der ib zur Ausführung der Eigen- und Fremdüberwachung ihrer Betoninstandsetzungsmanahmen verpflichtet. Unsere Prüf- und Überwachungsstelle ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) anerkannt. So unterstützt Sie die ib: Als regional verankerte Qualitätszentren für Betoninstandsetzu g binden die Landesgütegemeinschaften die Planer in ihre Arbeit ein: zum Teil sind sie bereits Mitglieder. Die Landesorganisationen der ib und die BFI benennen ihren Kunden fachkundige Experten für ihr Bauvorhaben. CHECKLISTE: FACHGERECHTE BETONINSTA DS TZUNG

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